Lexikon
Schiedsvertrag
die Vereinbarung, dass die Entscheidung eines an sich vor die ordentlichen Zivilgerichte gehörenden Rechtsstreits durch einen oder mehrere private, von den Parteien ernannte Schiedsrichter erfolgen soll (§ 1025 ZPO). Ein Schiedsvertrag ist nur dann zulässig, wenn die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen, also z. B. nicht in Ehesachen. Er ist unwirksam, falls eine Partei die andere durch Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Überlegenheit zu einem Abschluss oder zur Annahme von für die schwächere Partei nachteiligen Verfahrensbestimmungen genötigt hat (§ 1025 Abs. 2 ZPO). Das schiedsgerichtliche Verfahren endet durch Schiedsspruch. – Ähnlich in Österreich nach §§ 577 ff. ZPO. Grundsätzlich ähnlich, jedoch kantonal in Einzelheiten verschieden auch in der Schweiz.
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...
Wissenschaft
Aschewolken, Hunger, Pest
Vulkanausbrüche haben auf der Erde immer wieder zu klimatischen Veränderungen geführt. Auch die Menschheitsgeschichte wurde dadurch mehrfach beeinflusst. Etwa im Jahr 1345, als Eruptionen in Europa für schwere Missernten sorgten. von DAVID NEUHÄUSER Im Jahr 1347 erreichte das Bakterium Yersinia pestis Europa – nicht zum ersten...
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