Lexikon
Schiedsvertrag
die Vereinbarung, dass die Entscheidung eines an sich vor die ordentlichen Zivilgerichte gehörenden Rechtsstreits durch einen oder mehrere private, von den Parteien ernannte Schiedsrichter erfolgen soll (§ 1025 ZPO). Ein Schiedsvertrag ist nur dann zulässig, wenn die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen, also z. B. nicht in Ehesachen. Er ist unwirksam, falls eine Partei die andere durch Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Überlegenheit zu einem Abschluss oder zur Annahme von für die schwächere Partei nachteiligen Verfahrensbestimmungen genötigt hat (§ 1025 Abs. 2 ZPO). Das schiedsgerichtliche Verfahren endet durch Schiedsspruch. – Ähnlich in Österreich nach §§ 577 ff. ZPO. Grundsätzlich ähnlich, jedoch kantonal in Einzelheiten verschieden auch in der Schweiz.
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Wann, wie und wodurch erhielt die Erde ihr Wasser? Lieferten es Planetoiden oder Kometen – oder steckte es bereits in den Urbausteinen? von FRANZISKA KONITZER Der Ursprung des Wassers auf der Erde ist umstritten.“ So beginnt ein vor Kurzem erschienener Artikel in der Fachzeitschrift Science. Darin vermuten Laurette Piani von der...
Wissenschaft
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Sam Altman, CEO des KI-Unternehmens OpenAI, schrieb kürzlich, dass wir dank der rasanten Fortschritte im Bereich der KI bis 2035 „von der Lösung der Hochenergiephysik in einem Jahr zum Beginn der Weltraumkolonisierung im nächsten Jahr übergehen könnten“ und wir mit KI irgendwann „jedes Problem in der Physik lösen werden“. Ich...
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