Lexikon
Schiedsvertrag
die Vereinbarung, dass die Entscheidung eines an sich vor die ordentlichen Zivilgerichte gehörenden Rechtsstreits durch einen oder mehrere private, von den Parteien ernannte Schiedsrichter erfolgen soll (§ 1025 ZPO). Ein Schiedsvertrag ist nur dann zulässig, wenn die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen, also z. B. nicht in Ehesachen. Er ist unwirksam, falls eine Partei die andere durch Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Überlegenheit zu einem Abschluss oder zur Annahme von für die schwächere Partei nachteiligen Verfahrensbestimmungen genötigt hat (§ 1025 Abs. 2 ZPO). Das schiedsgerichtliche Verfahren endet durch Schiedsspruch. – Ähnlich in Österreich nach §§ 577 ff. ZPO. Grundsätzlich ähnlich, jedoch kantonal in Einzelheiten verschieden auch in der Schweiz.
Wissenschaft
Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht
Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...
Wissenschaft
Flucht ins Kühle
Der Klimawandel verändert sämtliche Ökosysteme – auch in den Weltmeeren. Der Erwärmung des Wassers betrifft alle Meereslebewesen –weltweit sind sie auf Wanderschaft in kühlere Gefilde. Von CHRISTIAN JUNG Es herrscht Chaos dort unten. Vieles ist in Unordnung geraten, etliches Leben bedroht, zahllose symbiotische Beziehungen und...