Lexikon

Vergleich

bürgerliches Recht
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). Nach österreichischem Recht ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte einvernehmlich festgelegt werden (§ 1380 ABGB); der gerichtliche Vergleich ist Exekutionstitel (§ 204 ff. ZPO, § 1 Nr. 5 EO). In der Schweiz bestehen kantonal verschiedene Regelungen.
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