Lexikon
Vergleich
bürgerliches Recht
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). – Nach österreichischem Recht ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte einvernehmlich festgelegt werden (§ 1380 ABGB); der gerichtliche Vergleich ist Exekutionstitel (§ 204 ff. ZPO, § 1 Nr. 5 EO). In der Schweiz bestehen kantonal verschiedene Regelungen.
Wissenschaft
Regel-mäßig Schmerzen
Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...
Wissenschaft
Schmerzfrei
Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.
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