Lexikon
Vergleich
bürgerliches Recht
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). – Nach österreichischem Recht ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte einvernehmlich festgelegt werden (§ 1380 ABGB); der gerichtliche Vergleich ist Exekutionstitel (§ 204 ff. ZPO, § 1 Nr. 5 EO). In der Schweiz bestehen kantonal verschiedene Regelungen.
Wissenschaft
Wettlauf zum Kreislauf
Kann der automobile Verkehr nachhaltig sein? Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür liegt bei der Fertigung der Fahrzeuge und einem funktionierenden Recyclingkonzept. Die Forschung daran läuft auf Hochtouren und hat schon klare Erfolge hervorgebracht. von HEIKE STÜVEL Beim „i Vision Circular“ ist der Name Programm. Das sogenannte...
Wissenschaft
Bakterien – zum Fressen gern
Ein Protein für den menschlichen Verzehr, für dessen Herstellung mit Bakterien CO2 aus der Atmosphäre gefiltert wird? Das gibt es tatsächlich – und Produkte daraus könnten bald im Supermarkt liegen. von ROLF HEßBRÜGGE Pasi Vainikka ist ein bedächtiger, geradezu stiller Zeitgenosse. Umso mehr lässt folgender Satz aufhorchen, den...