Lexikon
Vergleich
bürgerliches Recht
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). – Nach österreichischem Recht ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte einvernehmlich festgelegt werden (§ 1380 ABGB); der gerichtliche Vergleich ist Exekutionstitel (§ 204 ff. ZPO, § 1 Nr. 5 EO). In der Schweiz bestehen kantonal verschiedene Regelungen.
Wissenschaft
Die Nano-Zitze
Nanostrukturiertes Wolframsemikarbid wird breiter, wenn man es in die Länge zieht. Das ist vielversprechend für die Entwicklung neuartiger Sensoren, etwa für den Einsatz in der Luftfahrt. von DIRK EIDEMÜLLER Sogenannte auxetische Materialien gehören zu den Sonderlingen in der Materialwissenschaft: Wenn man sie in die Länge zieht...
Wissenschaft
Der simulierte Mensch
Obwohl Organoide nur ein paar Millimeter groß sind, lassen sich damit Krankheiten erforschen, Medikamente testen und Therapien verbessern.
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