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12. Juli 1904  -  Das Deutsche Reich und Großbritannien ...

Das Deutsche Reich und Großbritannien schließen einen Schiedsvertrag. Streitfälle, die nicht auf diplomatischem Wege beizulegen sind, müssen danach dem internationalen Gerichtshof in Den Haag vorgelegt werden. Politische Beobachter schätzen die Bedeutung des Abkommens jedoch nicht sehr hoch ein, da es nur für solche Konflikte gelten soll, die "nicht die vitalen Interessen, die Unabhängigkeit oder die Ehre der beiden vertragschließenden Staaten" berühren.

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