Lexikon

schiedsrichterliches Verfahren

das Verfahren der privaten Schiedsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in §§ 1025 1048 ZPO geregelt. Das Verfahren, in dem die Schiedsgerichte an die Stelle der staatlichen Gerichte treten, beruht auf dem Schiedsvertrag der Parteien, der ausdrücklich und schriftlich geschlossen werden muss, oder auf letztwilliger Verfügung oder anderen anordnenden Verfügungen (z. B. Vereinssatzung) beruht. Die Parteien müssen gehört, das dem Streit zugrunde liegende Sachverhältnis ermittelt werden; im Übrigen bestimmen die Schiedsrichter das Verfahren nach ihrem Ermessen. Das schiedsrichterliche Verfahren endet mit dem Schiedsvergleich oder in der Regel mit dem Schiedsspruch des Schiedsgerichts, der wie ein gerichtliches Urteil wirkt. Er wird auf der Geschäftsstelle des staatlichen Gerichts für vollstreckbar erklärt. Aus bestimmten Gründen kann beim ordentlichen Gericht auf Aufhebung des Schiedsspruchs geklagt werden, z. B. wegen Fehlens des Schiedsvertrages oder des rechtlichen Gehörs.
Krebszelle, Biomarker
Wissenschaft

Aufschlussreiche Marker

Biomarker neuen Typs ermöglichen es, Alzheimer im Blut zu erkennen und Depressionen anhand des Hirnstroms aufzuspüren. Zudem lassen sich damit Krebs sowie Erkrankungen von Nerven, Herz und Kreislauf immer häufiger individualisiert behandeln. von CHRISTIAN JUNG Ein häufiges Phänomen: Mehrere Patienten haben dieselbe Diagnose,...

Geschwister
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Ein Bund fürs Leben

Die Beziehung zu unseren Geschwistern ist häufig eine der längsten Beziehungen, die wir haben. Sie lehrt uns wichtige soziale Kompetenzen. Und prägt uns ein Leben lang. von DANIELA LUKAßEN-HELD (Text) und LINUS SCHILLING (Illustrationen) Streit und Versöhnung, Liebe und Hass, Neid und Gunst – wohl kaum eine Beziehung ist so von...

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