Lexikon

schiedsrichterliches Verfahren

das Verfahren der privaten Schiedsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in §§ 1025 1048 ZPO geregelt. Das Verfahren, in dem die Schiedsgerichte an die Stelle der staatlichen Gerichte treten, beruht auf dem Schiedsvertrag der Parteien, der ausdrücklich und schriftlich geschlossen werden muss, oder auf letztwilliger Verfügung oder anderen anordnenden Verfügungen (z. B. Vereinssatzung) beruht. Die Parteien müssen gehört, das dem Streit zugrunde liegende Sachverhältnis ermittelt werden; im Übrigen bestimmen die Schiedsrichter das Verfahren nach ihrem Ermessen. Das schiedsrichterliche Verfahren endet mit dem Schiedsvergleich oder in der Regel mit dem Schiedsspruch des Schiedsgerichts, der wie ein gerichtliches Urteil wirkt. Er wird auf der Geschäftsstelle des staatlichen Gerichts für vollstreckbar erklärt. Aus bestimmten Gründen kann beim ordentlichen Gericht auf Aufhebung des Schiedsspruchs geklagt werden, z. B. wegen Fehlens des Schiedsvertrages oder des rechtlichen Gehörs.
Felsgravur eines Kamels
Wissenschaft

Felsgravuren zeugen von früher Besiedlung der arabischen Wüste

In der Wüste Saudi-Arabiens haben Archäologen riesige Gravuren auf steilen Felswänden gefunden, die dort vor 12.800 bis 11.400 Jahren eingeritzt wurden. Sie zeigen Tiere wie Kamele und Gazellen in Lebensgröße und dienten wahrscheinlich als generationenübergreifende Wegweiser zu den seltenen Oasen. Demnach wurde diese...

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Wissenschaft

Gefälschte Abgaswerte

Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...

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