Lexikon
Schiedsgerichtsbarkeit
Gerichtsverfassungsrecht
die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch von den Parteien des Rechtsstreits vereinbarte, regelmäßig nichtstaatliche Gerichte mittels Schiedsspruchs sowie Organisation und Verfahren dieser Gerichte. Die innerstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit entscheidet privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aufgrund eines (regelmäßig schriftlichen) Schiedsvertrags oder einer Satzung (z. B. eines Vereins oder eines öffentlich-rechtlichen Verbands), privatrechtliche Streitigkeiten auch aufgrund letztwilliger Verfügung.
Wissenschaft
News der Woche 15.11.2024
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Therapie nach Maß
Immer mehr Studien zeigen: Das Geschlecht beeinflusst den Krankheitsverlauf, die Diagnose und den Therapieerfolg bei Rheuma. Muss die Erkrankung bei Männern und Frauen unterschiedlich behandelt werden? von ALINA WOLF Chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Erschöpfung: Für die rund 17 Millionen Menschen mit Muskel-Skelett...