Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Justizium
Jus|ti|zi|um 〈〉
n.
, –s
, –zi|en
vorübergehender Stillstand der Rechtspflege (infolge schwerwiegender Ereignisse);
<auch> Justitium
[
lat.,
eigtl. iurisstitium,
< ius,
Gen. iuris,
„Recht“ und sistere
„zum Stehen bringen, anhalten“]
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