Lexikon
Justịzium
[
Juristitiumdas; lateinisch
]die Einstellung der Gerichtstätigkeit wegen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Revolution, staatlicher Zusammenbruch). Das Justizium führt nach § 245 ZPO zur Unterbrechung der schwebenden Gerichtsverfahren. – Ähnlich in
Österreich
(§ 161 ZPO).Wissenschaft
Weizen trotzt Trockenheit
Weltweit suchen Pflanzenzüchter und Landwirte nach neuen, robusteren Sorten, die trotz längerer Dürrephasen stabile Erträge gewährleisten.
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Wissenschaft
Das Labor im All
Medizinische Experimente gehören bei Weltraummissionen zur Tagesordnung. Sie lohnen sich in vielerlei Hinsicht. von FRANK FRICK Der Weltraum-Veteran Dafydd Rhys („Dave“) Williams beklagte im Herbst 2021: „Die Menschen spüren den Nutzen des Raumfahrtprogramms im Alltag oft nicht. Doch gleichzeitig ist die Technologie aus dem...