Lexikon
Justịzium
[
Juristitiumdas; lateinisch
]die Einstellung der Gerichtstätigkeit wegen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Revolution, staatlicher Zusammenbruch). Das Justizium führt nach § 245 ZPO zur Unterbrechung der schwebenden Gerichtsverfahren. – Ähnlich in
Österreich
(§ 161 ZPO).
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