Lexikon
Justịzium
[
Juristitiumdas; lateinisch
]die Einstellung der Gerichtstätigkeit wegen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Revolution, staatlicher Zusammenbruch). Das Justizium führt nach § 245 ZPO zur Unterbrechung der schwebenden Gerichtsverfahren. – Ähnlich in
Österreich
(§ 161 ZPO).
Wissenschaft
Die Geschichte des Lebens
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Wissenschaft
Die Toten des Hospitals von Cambridge
Seit dem Mittelalter gab es in weiten Teilen des christlichen Abendlandes Häuser, in denen sich Priester und Laien um Bedürftige kümmerten. Allein in England waren es um die 500. Schriftliche Quellen geben allerdings nur wenig über die Menschen preis, die dort betreut wurden – im Gegensatz zu ihren Knochen. von DAVID NEUHÄUSER...