Lexikon

Amtsgericht

unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Entscheidung durch Einzelrichter oder Rechtspfleger, in Strafsachen unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht. Das Amtsgericht war als Gericht für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens gedacht, hat heute aber eine weit reichende Zuständigkeit: Zivilrechtsstreitigkeiten bis 5000 Euro, Miet-, Familien-, Kindschafts-, Unterhalts-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Versteigerungssachen. Es ist Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht, Registergericht; Grundbuchamt. In Strafsachen ist es auch Schöffengericht und Jugendgericht.
Gashülle, Jupiter
Wissenschaft

Schwingender Riese

Die Messungen der Raumsonde Juno erlauben es, in den dunklen Abgrund von Jupiters mächtiger Gashülle zu spähen. Sichtbar wird eine turbulente Welt in ständiger Bewegung. von THORSTEN DAMBECK Jupiter sei noch jung. Seit seiner Geburt habe der Riesenplanet nur wenig Zeit gehabt sich abzukühlen. Die innere Hitze dränge deshalb...

Wissenschaft

»Mit KI klappt der Griff in die Kiste«

Der Fraunhofer-Forscher Werner Kraus erwartet, dass Serviceroboter immer mehr Einsatzbereiche erobern. Doch für manche Anwendungen sind noch hohe technische Hürden zu nehmen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Dr. Kraus, seit Jahren sind Serviceroboter, die Menschen im Alltag unterstützen, ein Thema. Doch wo sind sie? Es gibt...

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