Lexikon
Amtsgericht
unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Entscheidung durch Einzelrichter oder Rechtspfleger, in Strafsachen unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht. Das Amtsgericht war als Gericht für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens gedacht, hat heute aber eine weit reichende Zuständigkeit: Zivilrechtsstreitigkeiten bis 5000 Euro, Miet-, Familien-, Kindschafts-, Unterhalts-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Versteigerungssachen. Es ist Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht, Registergericht; Grundbuchamt. In Strafsachen ist es auch Schöffengericht und Jugendgericht.
Wissenschaft
„Waffen waren bei Olympia verboten“
Der olympische Friedensgedanke ist ein historisches Vermächtnis der griechischen Antike an die Neuzeit – oder? Der Olympiahistoriker Stephan Wassong räumt mit einigen Missverständnissen auf. Das Gespräch führte ROLF HESSBRÜGGE Herr Prof. Wassong, alle paar Jahre beschwört die Welt den „olympischen Frieden“, den es aber nie zu...
Wissenschaft
Auf der Suche nach Lebensspuren
Die NASA-Rover Perseverance und Curiosity fahnden auf dem Mars nach organischen Molekülen. Jetzt sind sie in den Sedimenten zweier Urzeit-Seen fündig geworden. von THORSTEN DAMBECK Falls jemand in ferner Zukunft eine Wanderung auf dem Mars beabsichtigen sollte, hätte Sebastian Walter von der Freien Universität Berlin eine...
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