Lexikon
Amtsgericht
unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Entscheidung durch Einzelrichter oder Rechtspfleger, in Strafsachen unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht. Das Amtsgericht war als Gericht für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens gedacht, hat heute aber eine weit reichende Zuständigkeit: Zivilrechtsstreitigkeiten bis 5000 Euro, Miet-, Familien-, Kindschafts-, Unterhalts-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Versteigerungssachen. Es ist Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht, Registergericht; Grundbuchamt. In Strafsachen ist es auch Schöffengericht und Jugendgericht.
Wissenschaft
Vielversprechender Impfstoff gegen Noroviren
Noroviren verursachen schwere Magen-Darm-Erkrankungen und sind hochansteckend. Eine Impfung gibt es bislang nicht. Jetzt haben Mediziner einen Impfstoff gegen die Durchfallerreger entwickelt und getestet, der in Tablettenform geschluckt werden kann. In einer klinischen Studie erwies sich das Mittel als wirksam – zumindest...
Wissenschaft
Elektron gefilmt
Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...