Lexikon
Amtsgericht
unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Entscheidung durch Einzelrichter oder Rechtspfleger, in Strafsachen unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht. Das Amtsgericht war als Gericht für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens gedacht, hat heute aber eine weit reichende Zuständigkeit: Zivilrechtsstreitigkeiten bis 5000 Euro, Miet-, Familien-, Kindschafts-, Unterhalts-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Versteigerungssachen. Es ist Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht, Registergericht; Grundbuchamt. In Strafsachen ist es auch Schöffengericht und Jugendgericht.
Wissenschaft
Abstürzende Satelliten schädigen Ozonschicht
Wenn alte Satelliten in der Erdatmosphäre verglühen, setzen sie unter anderem Aluminiumoxid-Nanopartikel frei. Diese lösen in der Ozonschicht Reaktionen aus, die das schützende Ozon abbauen. Angesichts der rapide wachsenden Zahl neuer Satelliten durch Internet-Satelliten haben Forschende nun die Auswirkungen quantifiziert....
Wissenschaft
Lasst sie brennen!
Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...
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