Lexikon
Amtsgericht
unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Entscheidung durch Einzelrichter oder Rechtspfleger, in Strafsachen unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht. Das Amtsgericht war als Gericht für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens gedacht, hat heute aber eine weit reichende Zuständigkeit: Zivilrechtsstreitigkeiten bis 5000 Euro, Miet-, Familien-, Kindschafts-, Unterhalts-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Versteigerungssachen. Es ist Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht, Registergericht; Grundbuchamt. In Strafsachen ist es auch Schöffengericht und Jugendgericht.
Wissenschaft
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Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...
Wissenschaft
Giftige Reiswaffeln?
Bayreuther Forschende identifizierten eine lang verborgene Arsen-verbindung, die sich auch in hoher Konzentration in Reiswaffeln finden lässt. von TAMARA WORZEWSKI Ich rate meinem Bekanntenkreis, von Reiswaffeln vorerst Abstand zu nehmen“, sagt Stephan Clemens von der Universität Bayreuth. Seit er gemeinsam mit Britta Planer-...
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