Lexikon
Jugendgerichte
Spruchkörper der Amtsgerichte und der Landgerichte, die für die Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig sind. Beim Amtsgericht sind Jugendgerichte einmal der Jugendrichter als Einzelrichter; er darf nur auf Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe bis zu einem Jahr erkennen; zum anderen das Jugendschöffengericht mit einem Jugendrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern (Jugendschöffen). Beim Landgericht besteht die Jugendkammer aus drei Berufsrichtern und zwei Jugendschöffen; sie ist zuständig für besonders schwere oder umfangreiche Jugendstrafsachen und für Berufungen gegen Urteile der Jugendgerichte und der Jugendschöffengerichte.
In
Österreich
ist die Jugendgerichtsbarkeit durch das Jugendgerichtsgesetz vom 26. 10. 1961 geregelt. Jugendliche unterstehen besonderen Gerichten (z. B. Jugendschöffengerichte). Die Strafe wird in besonderen Jugendgefängnissen verbüßt. Es gibt die Rahmenstrafe und die sog. echte bedingte Verurteilung, wobei der Schuldspruch zunächst ohne Strafvollzug mit einer Aufschubfrist (Bewährungsfrist) von 1–5 Jahren erfolgt. Außerdem gibt es bei geringem Strafausmaß Ermahnung bzw. Überweisung an einen Erziehungsberechtigten und schließlich die Einweisung in eine Erziehungsanstalt.In der
Schweiz
ist die Jugendgerichtsbarkeit gemäß Art. 369 ff. StGB im Wesentlichen kantonal geregelt. Jugendstrafrecht.
Wissenschaft
Stätte des Fortschritts
Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...
Wissenschaft
Signale aus der Tiefe
Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...