Lexikon
Nachlassgericht
Gericht zur Mitwirkung und Fürsorge bei Feststellung, Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Nachlassgericht ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen Wohnsitz hatte. In Baden sind die Notare zuständig, im württembergischen Rechtsgebiet das staatliche Nachlassgericht, dessen Geschäfte der Bezirksnotar besorgt.
Nachlassgericht ist in Österreich das Bezirksgericht, bei dem der Verstorbene seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hatte. – In der Schweiz behandelt das Nachlassgericht alle erbrechtlichen Klagen; für die übrigen Erbschaftsangelegenheiten sind nach kantonalem Recht Gerichts- oder Verwaltungsbehörden zuständig.
Wissenschaft
Komplexe Tätowierungen auf Mumien in Peru entdeckt
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Wissenschaft
»Das Erkennen von Unfällen und Baustellen ist noch nicht ausgereift«
Die Entwicklung des autonomen Fahrens war lange Zeit ein Top-Thema der Automobilentwicklung. Doch inzwischen ist es deutlich leiser darum geworden. Ferdinand Dudenhöffer erläutert den Stand der Technik und die Hürden, die auf dem Weg hin zu einem fahrerlosen Verkehr noch zu nehmen sind. Das Gespräch führte Heike Stüvel Das...
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