Lexikon
Nachlassgericht
Gericht zur Mitwirkung und Fürsorge bei Feststellung, Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Nachlassgericht ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen Wohnsitz hatte. In Baden sind die Notare zuständig, im württembergischen Rechtsgebiet das staatliche Nachlassgericht, dessen Geschäfte der Bezirksnotar besorgt.
Nachlassgericht ist in Österreich das Bezirksgericht, bei dem der Verstorbene seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hatte. – In der Schweiz behandelt das Nachlassgericht alle erbrechtlichen Klagen; für die übrigen Erbschaftsangelegenheiten sind nach kantonalem Recht Gerichts- oder Verwaltungsbehörden zuständig.
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