Lexikon
Erbschein
nachlassgerichtliches Zeugnis über ein Erbrecht, bei einem Miterben auch über die Größe des Erbteils; wird auf Antrag des Erben zur Beweiserleichterung ausgestellt. – In der
Schweiz
ähnlich die Bescheinigung über das Erbrecht nach Art. 559 ZGB. – Das österreichische Recht
kennt den Begriff des Erbscheins nicht.
Wissenschaft
Die Furcht vor der Dunkelflaute
Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?
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Wissenschaft
Wenn das Herz bricht
Wie ein gebrochenes Herz krank machen kann und was das mit einer Tintenfischfalle zu tun hat, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die ältere Dame wird im Notarztwagen so schnell wie möglich mit Blaulicht und Signalhorn ins Krankenhaus gefahren. Vor einer halben Stunde hatte sie plötzlich über heftige Schmerzen im Brustkorb und...