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Erbschein

nachlassgerichtliches Zeugnis über ein Erbrecht, bei einem Miterben auch über die Größe des Erbteils; wird auf Antrag des Erben zur Beweiserleichterung ausgestellt. In der
Schweiz
ähnlich die Bescheinigung über das Erbrecht nach Art. 559 ZGB. Das
österreichische Recht
kennt den Begriff des Erbscheins nicht.

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