Lexikon
Erbschein
nachlassgerichtliches Zeugnis über ein Erbrecht, bei einem Miterben auch über die Größe des Erbteils; wird auf Antrag des Erben zur Beweiserleichterung ausgestellt. – In der
Schweiz
ähnlich die Bescheinigung über das Erbrecht nach Art. 559 ZGB. – Das österreichische Recht
kennt den Begriff des Erbscheins nicht.
Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
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Wissenschaft
Eine einzige Zigarette …
Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...