Lexikon

Erbschein

nachlassgerichtliches Zeugnis über ein Erbrecht, bei einem Miterben auch über die Größe des Erbteils; wird auf Antrag des Erben zur Beweiserleichterung ausgestellt. In der
Schweiz
ähnlich die Bescheinigung über das Erbrecht nach Art. 559 ZGB. Das
österreichische Recht
kennt den Begriff des Erbscheins nicht.
Illustration eines menschlichen Gehirns
Wissenschaft

Wie außergewöhnlich ist die Größe unseres Gehirns?

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Wissenschaft

25 Kilo Hautstaub

Wie sehr man sich mit dem Putzen auch bemüht, Staub ist in der Wohnung praktisch allgegenwärtig. Warum das so ist, und wo er herkommt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Mit einer Fläche von rund zwei Quadratmetern und fünf bis sieben Kilogramm Gewicht ist die Haut das größte und schwerste Organ unseres Körpers. Sie schützt unser...

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