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Digitaler Nachlass – Was muss ich für den Todesfall beachten?
Erbe ist nicht nur analog
Stirbt ein Elternteil, Partner oder ein anderer Angehöriger, dann hinterlässt er heutzutage oft mehr als nur materielle Güter und Wertsachen. Denn meist fällt auch ein digitales Erbe an: All das, was auf dem eigenen Rechner, in der Cloud, im E-Mail-Account und bei diversen sozialen Netzwerken liegt und teilweise sehr persönliche Daten umfasst. Für die Hinterbliebenen beginnt nun das große Hürdenlaufen.
Denn um an diese Daten heranzukommen, die Accounts zu löschen oder zu sperren, braucht man die Nutzernamen und Passwörter. Hat man diese nicht, ist einiges an Arbeit nötig - und man benötigt die richtigen Formulare und Nachweise. Was man für welchen Internet-Anbieter benötigt und wie diese mit dem digitalen Erbe ihrer Kunden umgehen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter anderem in seiner Kampagne #machtsgut zusammengetragen. Wir geben aber auch hier schon mal einen kurzen Überblick, was man tun kann, wenn einem Passwort und Nutzername des Verstorbenen fehlen.
Facebook und Flickr: Nur mit Geburts- und Sterbeurkunde
Facebook fordert den Nachweis, dass man unmittelbarer Familienangehöriger oder rechtsgültiger Erbe ist – beispielsweise über den Erbschein. Selbst dann aber erhält man keinen direkten Zugriff auf das Profil des Verstorbenen. Bei Vorlage der Sterbeurkunde kann man aber beantragen, das Profil in eine Gedenkseite umzuwandeln und es auch löschen lassen.
Flickr gibt Hinterbliebenen ebenfalls keinen direkten Zugriff auf das Profil des Toten. Aber auch hier kann durch Vorlage der Todesurkunde die Löschung beantragt werden. Das Netzwerk Xing ist weniger restriktiv: Kann man nachweisen, ein direkter Nachhöriger zu sein, dann reicht es, den Tod des Profil-Besitzers zu melden. Daraufhin wird das Profil inaktiv geschaltet und der Verstorbene zu Kontrolle noch mehrfach angeschrieben. Sollte dieser nicht reagieren, wird das Profil nach drei Monaten gelöscht.
Twitter: notariell beglaubigter Nachweis nötig
Der Kurznachrichtendienst Twitter ist erstaunlicherweise besonders restriktiv. Um ihn dazu zu bewegen, ein Konto zu löschen, ist einiges an Papierkram nötig: Neben der Sterbeurkunde und einem Erbschein oder einem Nachweis der Verwandtschaft benötigt man noch eine Todesanzeige und ein unterzeichnetes, notariell beglaubigtes Dokument, in dem die Beziehung zum Verstorbenen, sowie der eigene Name, E-Mail-Adresse und Kontaktdaten stehen. Erst dann ist Twitter dazu bereits, den Account inaktiv zu schalten und nach 30 Tagen zu löschen.
Ganz unterschiedliche Lösungen bei E-Mail-Providern
Bei GMX und web.de können Erben unter Vorlage des Erbscheins das Postfach übernehmen und auf Wunsch löschen. Yahoo gibt keinen direkten Zugriff, löscht das E-Mail-Konto aber bei Vorlage der Sterbeurkunde durch den/die Erben.
Bei google gibt es einen sogenannten "Konto-Inaktivitätsmanager". In diesem Formular kann der Kontoinhaber angeben, was passieren soll, wenn sein E-Mail oder google+-Konto eine bestimmte Zeit lang nicht genutzt wurde. Es besteht die Option, Inhalte und Konto dann automatisch löschen zu lassen. Der Nutzer kann zudem angeben, welche Personen kurz vor Ablauf der Frist informiert werden sollen. Diese können sich dann melden und die Inhalte auf Wunsch auch vor der Löschung herunterladen. Umständlich wird es allerdings, wenn der Nutzer vor seinem Tod diesen Konto-Inaktivitätsmanager nicht eingerichtet hat. Dann hilft nur, sich direkt an google zu wenden – mitsamt dem üblichen Papierkram.
Tipps: So regelt man seinen digitalen Nachlass
Was aber kann man selbst tun, um Angehörigen später das Abwickeln des digitalen Erbes zu erleichtern? Hier ein paar wichtige Tipps: