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Digitaler Nachlass – Was muss ich für den Todesfall beachten?

Die meisten von uns führen neben unserem analogen Alltag auch ein Leben im Netz: Wir haben einen E-Mail-Account, sind in einem sozialen Netzwerk und sonstigen Online-Plattformen präsent. Was aber, wenn ein naher Angehöriger stirbt? Wie gehe ich mit dessen digitalem Nachlass um und was benötige ich bei den verschiedenen Web-Plattformen als Nachweis? Die wichtigsten Tipps und Informationen auf einen Blick.
NPO

Je digitaler ein Menschenleben wird, desto wichtiger werden seine digitalen Hinterlassenschaften.
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Erbe ist nicht nur analog

Stirbt ein Elternteil, Partner oder ein anderer Angehöriger, dann hinterlässt er heutzutage oft mehr als nur materielle Güter und Wertsachen. Denn meist fällt auch ein digitales Erbe an: All das, was auf dem eigenen Rechner, in der Cloud, im E-Mail-Account  und bei diversen sozialen Netzwerken liegt und teilweise sehr persönliche Daten umfasst. Für die Hinterbliebenen beginnt nun das große Hürdenlaufen.

Denn um an diese Daten heranzukommen, die Accounts zu löschen oder zu sperren, braucht man die Nutzernamen und Passwörter. Hat man diese nicht, ist einiges an Arbeit nötig  - und man benötigt die richtigen Formulare und Nachweise. Was man für welchen Internet-Anbieter benötigt und wie diese mit dem digitalen Erbe ihrer Kunden umgehen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter anderem in seiner Kampagne #machtsgut zusammengetragen. Wir geben aber auch hier schon mal einen kurzen Überblick, was man tun kann, wenn einem Passwort und Nutzername des Verstorbenen fehlen.

Facebook und Flickr: Nur mit Geburts- und Sterbeurkunde

Facebook fordert den Nachweis, dass man unmittelbarer Familienangehöriger oder rechtsgültiger Erbe ist – beispielsweise über den Erbschein. Selbst dann aber erhält man keinen direkten Zugriff auf das Profil des Verstorbenen. Bei Vorlage der Sterbeurkunde kann man aber beantragen, das Profil in eine Gedenkseite umzuwandeln und es auch löschen lassen.

Flickr gibt Hinterbliebenen ebenfalls keinen direkten Zugriff auf das Profil des Toten. Aber auch hier kann durch Vorlage der Todesurkunde die Löschung beantragt werden. Das Netzwerk Xing ist weniger restriktiv: Kann man nachweisen, ein direkter Nachhöriger zu sein, dann reicht es, den Tod des Profil-Besitzers zu melden. Daraufhin wird das Profil inaktiv geschaltet und der Verstorbene zu Kontrolle noch mehrfach angeschrieben. Sollte dieser nicht reagieren, wird das Profil nach drei Monaten gelöscht.

Twitter: notariell beglaubigter Nachweis nötig

Der Kurznachrichtendienst Twitter ist erstaunlicherweise besonders restriktiv. Um ihn dazu zu bewegen, ein Konto zu löschen, ist einiges an Papierkram nötig: Neben der Sterbeurkunde und einem Erbschein oder einem Nachweis der Verwandtschaft benötigt man noch eine Todesanzeige und ein unterzeichnetes, notariell beglaubigtes Dokument, in dem die Beziehung zum Verstorbenen, sowie der eigene Name, E-Mail-Adresse und Kontaktdaten stehen. Erst dann ist Twitter dazu bereits, den Account inaktiv zu schalten und nach 30 Tagen zu löschen.

Ganz unterschiedliche Lösungen bei E-Mail-Providern

Bei GMX und web.de können Erben unter Vorlage des Erbscheins das Postfach übernehmen und auf Wunsch löschen. Yahoo gibt keinen direkten Zugriff, löscht das E-Mail-Konto aber bei Vorlage der Sterbeurkunde durch den/die Erben.

Bei google gibt es einen sogenannten "Konto-Inaktivitätsmanager". In diesem Formular kann der Kontoinhaber angeben, was passieren soll, wenn sein E-Mail oder google+-Konto eine bestimmte Zeit lang nicht genutzt wurde. Es besteht die Option, Inhalte und Konto dann automatisch löschen zu lassen. Der Nutzer kann zudem angeben, welche Personen kurz vor Ablauf der Frist informiert werden sollen. Diese können sich dann melden und die Inhalte auf Wunsch auch vor der Löschung herunterladen. Umständlich wird es allerdings, wenn der Nutzer vor seinem Tod diesen Konto-Inaktivitätsmanager nicht eingerichtet hat. Dann hilft nur, sich direkt an google zu wenden – mitsamt dem üblichen Papierkram.

Tipps: So regelt man seinen digitalen Nachlass

Was aber kann man selbst tun, um Angehörigen später das Abwickeln des digitalen Erbes zu erleichtern? Hier ein paar wichtige Tipps:

  1. Welche Online-Kontos, Abos oder Profile habe ich? Und was soll damit im Todesfall geschehen? Sinnvoll ist es, diese Angaben in einer Liste zu notieren und diese beispielsweise mit dem Testament aufzuheben oder an einem anderen Ort, der sicher ist aber nachdem Tod gefunden wird.
  2. Wer soll sich um meinen digitalen Nachlass kümmern? Wer die Verwaltung dieser Daten nach dem Tod übernehmen soll, sollte mit den Betroffenen geklärt und ebenfalls schriftlich niedergelegt werden.
  3. Kennen die Hinterbliebenen Nutzernamen und Passwörter, erleichtert dies die Verwaltung des digitalen Nachlasses. Daher ist es sinnvoll, diese Daten entweder mit dem Testament aufzuheben oder aber auf sonstige Weise für die Erben in spe auch offline verfügbar zu machen.
  4. Am wichtigsten ist für die Hinterbliebenen der Zugang zum E-Mail-Postfach. Denn häufig können sie erst darüber erfahren, welche Online- Präsenzen, Abonnements oder sonstige Verpflichtungen jemand hat. Zumindest dieser Zugang sollte daher jemandem mitgeteilt werden.
  5. Vereinfacht wird die Verwaltung von Passwörtern auch, wenn diese alle an einem Ort aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Passwortmanager. Das Masterpasswort dafür könnte dann demjenigen Erben anvertraut werden, der später den Nachlass regeln soll.
 

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