Lexikon
Einzelrichter
ein Richter, der allein gerichtliche Entscheidungen fällt, „das Gericht“ ist; Gegensatz: Kollegialgericht. Einzelrichter ist vornehmlich der Richter am Amtsgericht.
In
Österreich
bei den Bezirksgerichten und in bestimmten Fällen bei Gerichtshöfen 1. Instanz; Einzelrichter sind für Übertretungen, Vergehen und leichte Verbrechen zuständig. – Nach den schweizerischen
Zivilprozessordnungen sind Einzelrichter vor allem zuständig für die erstinstanzliche Behandlung von Prozessen vermögensrechtlicher Natur mit geringem Streitwert.
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