Lexikon
Eheprozess
katholisches Eherecht
ein kirchliches Gerichtsverfahren, dessen Ziel 1. Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe wegen Ehehindernissen, 2. Feststellung des fehlenden Vollzugs einer Ehe zum Zweck ihrer gnadenweisen Auflösung durch den Papst, 3. Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (Trennung von Tisch und Bett) sein kann. Der Prozess wird geführt in einem nicht öffentlichen und schriftlichen Verfahren vor dem aus 3 Richtern bestehenden Diözesangericht des Trau- oder Wohnortes. Die Richter sind normalerweise Kleriker; neuerdings kann die Bischofskonferenz auch Gerichte aus 2 Klerikern und einem Laien sowie Verhandlungen vor einem Einzelrichter (Kleriker) zulassen. Es ist möglich, aber nicht vorgeschrieben, einen Anwalt zu nehmen. Seit 1971 ist durch eine Neufassung der Rechtsmittelvorschriften innerhalb der 3 Instanzen eine schnellere Abwicklung des Verfahrens ermöglicht worden.
Wissenschaft
Verbreitungsgebiete von Waldpflanzen verschieben sich westwärts
In Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen verschiebt sich das Verbreitungsgebiet zahlreicher Arten. Eine Studie zeigt nun anhand von 266 Waldpflanzen, dass dabei nicht der Klimawandel die Hauptrolle spielt. Stattdessen hat offenbar der sich verändernde Stickstoffgehalt des Bodens einen größeren Einfluss. Passend zur...
Wissenschaft
Tiere in der Antarktis mit H5N1-Virus infiziert
Der Vogelgrippe-Erreger breitet sich weltweit immer weiter aus und dringt dabei bis in die abgelegensten Orte vor, wie eine neue Studie zeigt. Das H5N1-Virus hat demnach inzwischen auch diverse Wildtiere in der Antarktis infiziert, darunter verschiedene Vögel und Säugetiere wie Seeelefanten und Seebären. Der Erreger verbreitete...