Lexikon
Eheprozess
katholisches Eherecht
ein kirchliches Gerichtsverfahren, dessen Ziel 1. Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe wegen Ehehindernissen, 2. Feststellung des fehlenden Vollzugs einer Ehe zum Zweck ihrer gnadenweisen Auflösung durch den Papst, 3. Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (Trennung von Tisch und Bett) sein kann. Der Prozess wird geführt in einem nicht öffentlichen und schriftlichen Verfahren vor dem aus 3 Richtern bestehenden Diözesangericht des Trau- oder Wohnortes. Die Richter sind normalerweise Kleriker; neuerdings kann die Bischofskonferenz auch Gerichte aus 2 Klerikern und einem Laien sowie Verhandlungen vor einem Einzelrichter (Kleriker) zulassen. Es ist möglich, aber nicht vorgeschrieben, einen Anwalt zu nehmen. Seit 1971 ist durch eine Neufassung der Rechtsmittelvorschriften innerhalb der 3 Instanzen eine schnellere Abwicklung des Verfahrens ermöglicht worden.
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