Lexikon
Eheprozess
katholisches Eherecht
ein kirchliches Gerichtsverfahren, dessen Ziel 1. Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe wegen Ehehindernissen, 2. Feststellung des fehlenden Vollzugs einer Ehe zum Zweck ihrer gnadenweisen Auflösung durch den Papst, 3. Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (Trennung von Tisch und Bett) sein kann. Der Prozess wird geführt in einem nicht öffentlichen und schriftlichen Verfahren vor dem aus 3 Richtern bestehenden Diözesangericht des Trau- oder Wohnortes. Die Richter sind normalerweise Kleriker; neuerdings kann die Bischofskonferenz auch Gerichte aus 2 Klerikern und einem Laien sowie Verhandlungen vor einem Einzelrichter (Kleriker) zulassen. Es ist möglich, aber nicht vorgeschrieben, einen Anwalt zu nehmen. Seit 1971 ist durch eine Neufassung der Rechtsmittelvorschriften innerhalb der 3 Instanzen eine schnellere Abwicklung des Verfahrens ermöglicht worden.

Wissenschaft
Kreisverkehr
Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...

Wissenschaft
Die maritime Speisekammer
Die Wildfischbestände der Meere sind maximal befischt – oder bereits überfischt. Dabei stammen nur zwei Prozent der globalen Nahrungsmittelproduktion aus dem Meer. Wir nutzen es falsch, sagen Forscher. Von HARTMUT NETZ Fischerschöpfungstag war 2022 bereits am 12. März. An diesem Tag waren rechnerisch alle heimischen...
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