Lexikon

Kollegilgericht

[
lateinisch
]
ein meist mit ungerader Zahl gleich stimmberechtigter Richter besetztes Gericht; es entscheidet durch einfache oder qualifizierte Mehrheit nach Beratung. Ein vorsitzender Richter hat die Verhandlungsleitung. Kollegialgerichte sind z. B. Schöffengericht, Kammern am Landgericht, Senate der Oberlandes- und obersten Bundesgerichte.
Prinzip_des_neuromorphen_Computers:_Schaltstellen_des_Gehirns_werden_mit_magnetischen_Wellen_nachgebildet,_die_gezielt_in_mikroskopisch_kleinen_Scheiben_erzeugt_und_aufgeteilt_werden._
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