Lexikon
Kollegiạlgericht
[
lateinisch
]ein meist mit ungerader Zahl gleich stimmberechtigter Richter besetztes Gericht; es entscheidet durch einfache oder qualifizierte Mehrheit nach Beratung. Ein vorsitzender Richter hat die Verhandlungsleitung. Kollegialgerichte sind z. B. Schöffengericht, Kammern am Landgericht, Senate der Oberlandes- und obersten Bundesgerichte.
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Wie Musik in Spielzeugwerbung Gender-Stereotype prägt
Puppen für Mädchen, Autos für Jungs: Von klein auf werden Kinder mit Geschlechterstereotypen konfrontiert. Die Werbung betont diese Zuteilung, indem sie beispielsweise Produkte für Mädchen in pink gestaltet und Kinder des jeweils „passenden“ Geschlechts mit dem Produkt abbildet. Eine Studie zeigt nun, dass sogar die Musik in...