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Kollegilgericht

[
lateinisch
]
ein meist mit ungerader Zahl gleich stimmberechtigter Richter besetztes Gericht; es entscheidet durch einfache oder qualifizierte Mehrheit nach Beratung. Ein vorsitzender Richter hat die Verhandlungsleitung. Kollegialgerichte sind z. B. Schöffengericht, Kammern am Landgericht, Senate der Oberlandes- und obersten Bundesgerichte.
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