Lexikon
Regịstergericht
Gericht zur Führung von Urkundsbüchern, z. B. des Handels- und Genossenschafts-, des Güterrechts- und des Vereinsregisters. Registergericht ist in Deutschland das Amtsgericht; zuständig ist in der Regel ein Rechtspfleger; Richtervorbehalte enthält das Rechtspflegegesetz. Grundbuch. – In Österreich ist Registergericht der Gerichtshof 1. Instanz (und zwar das Handelsgericht). In der Schweiz bestehen Registerämter, die das Handels-(zugleich Vereins-)register, das Güterrechts- und das Zivilstandsregister führen.
Wissenschaft
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...
Wissenschaft
Recht im Weltraum?
Eine diffizile Angelegenheit! von ALEXANDRA VON ASCHERADEN Die Artemis-Vereinbarungen der USA und ihrer Partner formulieren Regeln für die Exploration des Sonnensystems, zunächst besonders für den Mond und dessen Umgebung. Sie sind aber juristisch problematisch. Vor allem die Gewinnung von Rohstoffen und intendierte...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
Mehrsprachigkeit hält jung
Die grüne Revolution
News der Woche 08.08.2025
Zu scharf gereinigt
Moore aus Moosen