Lexikon

internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Form der Erledigung zwischenstaatlicher Streitfälle. Der Unterschied zur internationalen Gerichtsbarkeit besteht vor allem darin, dass die Staaten sich die Richter aus einer Liste selbst wählen können. Jede Partei bestimmt zwei Richter, diese wählen den Vorsitzenden. Außerdem gibt es zahlreiche zweiseitige Schiedsverträge, die im Konfliktfall zur Bildung von Schiedskommissionen führen. Ständiger Schiedshof.

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