Lexikon
Schiedsmann
Inhaber eines öffentlichen Ehrenamts, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Sühneversuch beim Schiedsmann ist bei diesen Straftaten vorgeschrieben: die Privatklage ist erst zulässig, wenn der Kläger eine Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Im bürgerlichen Recht kann der Schiedsmann nach den Schiedsmannsordnungen der Länder bei vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig werden; von dieser Möglichkeit wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht.
Wissenschaft
Wie die Zeit vergeht
Das Erleben der Zeit gehört zu den grundlegenden Erfahrungen des Menschseins. Doch bei näherem Hinsehen gibt es tiefe philosophische Rätsel auf. Von Tobias Hürter Wie die Zeit vergeht, lässt sich mit dem Musikstück 4‘33“ des amerikanischen Komponisten John Cage erfahren. Es besteht aus vier Sätzen und keinem einzigen Ton. Für...
Wissenschaft
Der Zombie-Mond
Der innere Marsmond bewegt sich auf einer instabilen Bahn. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme: In einem bizarren Zyklus wechselt Phobos zwischen Zerstörung und Wiedergeburt. von THORSTEN DAMBECK Clustril, Drunlo, Limtoc, Flimnap – merkwürdig benannte Krater bedecken den Marsmond Phobos. Vertrauter klingt Gulliver, der Name...
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