Lexikon

Schiedsmann

Inhaber eines öffentlichen Ehrenamts, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Sühneversuch beim Schiedsmann ist bei diesen Straftaten vorgeschrieben: die Privatklage ist erst zulässig, wenn der Kläger eine Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Im bürgerlichen Recht kann der Schiedsmann nach den Schiedsmannsordnungen der Länder bei vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig werden; von dieser Möglichkeit wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht.
Wissenschaft

„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte

Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...

Perseus-Galaxienhaufen
Wissenschaft

Superstrukturen im All

Galaxien formen gigantische Gebilde. Nun wurde eines sogar in unserer kosmischen Nachbarschaft aufgespürt. von RÜDIGER VAAS Die Kartierung des Universums sorgt immer wieder für Überraschungen. So wurde die Entdeckung der nächstgelegenen Superstruktur erstaunlicherweise erst im März 2025 publiziert. Sie ist mit einer Länge von...

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