Lexikon
Schiedsmann
Inhaber eines öffentlichen Ehrenamts, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Sühneversuch beim Schiedsmann ist bei diesen Straftaten vorgeschrieben: die Privatklage ist erst zulässig, wenn der Kläger eine Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Im bürgerlichen Recht kann der Schiedsmann nach den Schiedsmannsordnungen der Länder bei vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig werden; von dieser Möglichkeit wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht.
Wissenschaft
Hilft ein Krebsmedikament gegen Alzheimer?
Bei Alzheimer ist unter anderem der Glukosestoffwechsel im Gehirn beeinträchtigt, sodass die Nervenzellen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Ein Medikament, das derzeit als Krebstherapie getestet wird, könnte dabei helfen, die Demenz in Teilen sogar rückgängig zu machen, statt sie nur zu verzögern. Das legt eine Studie...
Wissenschaft
Knochen belegen Gewalt-Kannibalismus im Magdalénien
Menschliche Überreste aus der Maszycka-Höhle in Polen zeugen davon, wie Gesellschaften in Mitteleuropa in der Altsteinzeit lebten und wie sie ihre Toten bestatteten. Spuren an diesen Knochen deuten darauf hin, dass die Körper der Verstorbenen systematisch zerlegt wurden – bis aufs Knochenmark, wie neue Analysen ergaben. Die Funde...