Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

erkennen

er|kn|nen
V.
67, hat erkannt
I.
mit Akk.
1.
veraltet
einen Mann e.
mit einem Mann Geschlechtsverkehr haben;
sie hatte noch keinen Mann erkannt
2.
wahrnehmen, deutlich sehen;
ich konnte das Nummernschild nicht e.; ich konnte die Schrift in der Dunkelheit kaum, gerade noch e.
3.
durch Nachdenken, Untersuchen, Ansehen, Anhören herausfinden;
ich erkannte ihn sofort; man hat die Krankheit zu spät erkannt; eine Melodie e.; ich habe erkannt, dass es falsch war, was ich getan hatte; etwas als gut, richtig, falsch e.
4.
in der Fügung
sich zu e. geben
zeigen, sagen, wer man ist;
er gab sich als XY zu e.
II.
mit
Präp.
obj.
auf etwas e.
ein Urteil, einen Schiedsspruch fällen;
der Richter erkannte auf Freispruch, auf drei Jahre Gefängnis
[< 
mhd.
erkennen
„kennen, wissen, erkennen; (jmdm.) etwas zuerkennen; rechtlich entscheiden“; sich erkennen „sich zurechtfinden, (etwas) richtig beurteilen“]
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