Lexikon

Klageverzicht

im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
Affe, Mund, Zähne
Wissenschaft

Freundschaft unter Affen

Verhaltensforscher interessieren sich sehr für das soziale Miteinander von Affen als nächste Verwandte des Menschen. Gute Bedingungen für ihre Beobachtungen bieten Parks wie der Affenberg Salem in der Nähe des Bodensees, wo halbwilde Berberaffen in natürlicher Umgebung leben. von CHRISTIAN JUNG Affen toben durchs Geäst, es knackt...

Kieselalgen
Wissenschaft

Die Kieselalge als Bioinspiration

Wie groß das Potenzial der Diatomeen ist, demonstrieren drei Forschende aus den Bereichen der Photonik, Bionik und Biologie. von TAMARA WORZEWSKI Kieselalgen bilden als Hauptbestandteil des Meeresphytoplanktons nicht nur die Basis mariner Nahrungsnetze, sondern wir verdanken ihnen auch eine gute Portion unserer Atemluft. Die...

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