Lexikon
Klageverzicht
im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. – In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
Wissenschaft
Proteine im Blut verraten Alter unseres Gehirns
Wie schnell wir altern, ist individuell unterschiedlich. Im Alter steigt jedoch bei uns allen das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz. Neurobiologen haben nun 13 Proteine in unserem Blut identifiziert, die mit der Alterung unseres Gehirns in Verbindung stehen. Im Laufe des Lebens verändern sich demnach die...
Wissenschaft
Dem Gedächtnis auf der Spur
Ein gutes Gedächtnis hilft, Vokabeln, Formeln und Fakten zu behalten. Es formt außerdem unsere Persönlichkeit. Hirnforscher untersuchen seit Jahrzehnten seine Funktionsweise. Wir beleuchten ihre Fragen und bisherigen Antworten. von FRANK FRICK Hat das Gedächtnis seinen Sitz in einer bestimmten Gehirnregion? Nein. Dennoch gibt es...