Lexikon

Klageverzicht

im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
Nahrungsergänzungsmittel, Nbsp
Wissenschaft

Pastillen und Pulver

Braucht es Nahrungsergänzungsmittel für eine gesunde, ausgewogene Ernährung?

Der Beitrag Pastillen und Pulver erschien zuerst auf wissenschaft.de.

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Kernkraft, Kernkraft überall

Ich rede gerne und oft über Kernkraft. Neu ist, dass die Leute mir dabei zuhören. Kernkraft ist kein Tabuthema mehr, selbst in Deutschland nicht. Das erste Kernkraftwerk wurde 1954 in der damaligen Sowjetunion in Betrieb genommen. In den folgenden 50 Jahren nahm die durch Kernkraftwerke produzierte Energie weltweit stetig zu....

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon