Lexikon
Klageverzicht
im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. – In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
Wissenschaft
Die Unterwelt des Roten Planeten
Raumsonden lauschen nach tiefen Mars-Beben und durchleuchten die Gesteinskruste mit Radarwellen. Was verbirgt sich unter der von Kratern zerfurchten Landschaft? von THORSTEN DAMBECK Zu Beginn des 20. Jahrhunderts glaubten manche Astronomen, der Mars würde von einer verheerenden Dürre heimgesucht. Verzweifelt würden die Marsianer...
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...