Lexikon
Klageverzicht
im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. – In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
Wissenschaft
Eine einzige Zigarette …
Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...
Wissenschaft
Atomkern fotografiert
Ein schwer zu beobachtender Gammazerfall enthüllt Details über die Gestalt von Atomkernen. von DIRK EIDEMÜLLER Üblicherweise stellt man sich Atomkerne kugelrund vor. Aber einige Atomkerne sind ein wenig wie ein Diskus oder Rugbyball verformt. Allerdings sind die Kerne so winzig, dass es schwierig ist, genauere Aussagen über ihre...