Lexikon
Klageverzicht
im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. – In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
Wissenschaft
Der simulierte Mensch
Obwohl Organoide nur ein paar Millimeter groß sind, lassen sich damit Krankheiten erforschen, Medikamente testen und Therapien verbessern.
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Wissenschaft
News der Woche 1.11.2024
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