Lexikon

Klageverzicht

im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
Blutproben
Wissenschaft

Proteine im Blut verraten Alter unseres Gehirns

Wie schnell wir altern, ist individuell unterschiedlich. Im Alter steigt jedoch bei uns allen das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz. Neurobiologen haben nun 13 Proteine in unserem Blut identifiziert, die mit der Alterung unseres Gehirns in Verbindung stehen. Im Laufe des Lebens verändern sich demnach die...

Drei Chirurgen in OP-Kleidung, Masken und Schutzbrillen bei einer Operation.
Wissenschaft

Dem Gedächtnis auf der Spur

Ein gutes Gedächtnis hilft, Vokabeln, Formeln und Fakten zu behalten. Es formt außerdem unsere Persönlichkeit. Hirnforscher untersuchen seit Jahrzehnten seine Funktionsweise. Wir beleuchten ihre Fragen und bisherigen Antworten. von FRANK FRICK Hat das Gedächtnis seinen Sitz in einer bestimmten Gehirnregion? Nein. Dennoch gibt es...

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