Lexikon
Klage
das schriftliche (beim Amtsgericht – in Österreich beim Bezirksgericht – auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zu gebende) Begehren einer gerichtlichen Entscheidung in einem Rechtsstreit in Form eines Urteils. Die Klageerhebung erfolgt durch Einreichung der Klageschrift beim Prozessgericht, das die Zustellung an die Gegenpartei (den Beklagten) von Amts wegen vornimmt. Arten der Klage sind: im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsklage; im Verwaltungsstreitverfahren (Verwaltungsgerichtsprozess) Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage; in allen Prozessarten die Klagen im Wiederaufnahmeverfahren. Von der Klage ist zu unterscheiden die öffentliche Klage des Strafprozesses.
In Österreich gelten gemäß §§ 226ff. ZPO durchweg die gleichen Grundsätze. Mit der Zurücknahme der Klage kann aber im Gegensatz zum deutschen Recht ein Klageverzicht verbunden werden. In der Schweiz sind die Regelungen kantonal unterschiedlich.
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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Wissenschaft
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Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
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