Lexikon
Klage
das schriftliche (beim Amtsgericht – in Österreich beim Bezirksgericht – auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zu gebende) Begehren einer gerichtlichen Entscheidung in einem Rechtsstreit in Form eines Urteils. Die Klageerhebung erfolgt durch Einreichung der Klageschrift beim Prozessgericht, das die Zustellung an die Gegenpartei (den Beklagten) von Amts wegen vornimmt. Arten der Klage sind: im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsklage; im Verwaltungsstreitverfahren (Verwaltungsgerichtsprozess) Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage; in allen Prozessarten die Klagen im Wiederaufnahmeverfahren. Von der Klage ist zu unterscheiden die öffentliche Klage des Strafprozesses.
In Österreich gelten gemäß §§ 226ff. ZPO durchweg die gleichen Grundsätze. Mit der Zurücknahme der Klage kann aber im Gegensatz zum deutschen Recht ein Klageverzicht verbunden werden. In der Schweiz sind die Regelungen kantonal unterschiedlich.
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