Lexikon
Klage
das schriftliche (beim Amtsgericht – in Österreich beim Bezirksgericht – auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zu gebende) Begehren einer gerichtlichen Entscheidung in einem Rechtsstreit in Form eines Urteils. Die Klageerhebung erfolgt durch Einreichung der Klageschrift beim Prozessgericht, das die Zustellung an die Gegenpartei (den Beklagten) von Amts wegen vornimmt. Arten der Klage sind: im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsklage; im Verwaltungsstreitverfahren (Verwaltungsgerichtsprozess) Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage; in allen Prozessarten die Klagen im Wiederaufnahmeverfahren. Von der Klage ist zu unterscheiden die öffentliche Klage des Strafprozesses.
In Österreich gelten gemäß §§ 226ff. ZPO durchweg die gleichen Grundsätze. Mit der Zurücknahme der Klage kann aber im Gegensatz zum deutschen Recht ein Klageverzicht verbunden werden. In der Schweiz sind die Regelungen kantonal unterschiedlich.
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Im alten Babylon oblag es den Hofastrologen, die Vorgänge am Himmel zu beobachten, zu deuten und Vorhersagen zu treffen. Insbesondere Mondfinsternisse galten als Vorboten kommenden Unheils, wie auf vier Omen-Tafeln zu lesen ist, deren Übersetzung vor wenigen Monaten veröffentlicht wurde. Die mit Keilschrift versehenen...
Wissenschaft
Der Mensch im Takt der Uhr
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