Lexikon

Klageschrift

der bei Gericht einzureichende Schriftsatz, durch dessen Zustellung an den Beklagten die zur Einleitung jedes Urteilsverfahrens erforderliche Klage erhoben wird. Die Klageschrift muss z. B. nach § 253 Abs. 2 ZPO die Bezeichnung der Prozessparteien und des Gerichts und als Klageantrag eine genaue Formulierung der gewünschten Entscheidung enthalten. Sie muss im Verfahren vor dem Landgericht von einem beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein (§ 78 ZPO). In Österreich sind die Vorschriften über die Klageschrift in § 226 ZPO enthalten.
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Wissenschaft

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Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...

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