Lexikon
Klageschrift
der bei Gericht einzureichende Schriftsatz, durch dessen Zustellung an den Beklagten die zur Einleitung jedes Urteilsverfahrens erforderliche Klage erhoben wird. Die Klageschrift muss z. B. nach § 253 Abs. 2 ZPO die Bezeichnung der Prozessparteien und des Gerichts und als Klageantrag eine genaue Formulierung der gewünschten Entscheidung enthalten. Sie muss im Verfahren vor dem Landgericht von einem beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein (§ 78 ZPO). – In Österreich sind die Vorschriften über die Klageschrift in § 226 ZPO enthalten.
Wissenschaft
Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland
Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...
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News der Woche 19.09.2025
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