Lexikon
Klageschrift
der bei Gericht einzureichende Schriftsatz, durch dessen Zustellung an den Beklagten die zur Einleitung jedes Urteilsverfahrens erforderliche Klage erhoben wird. Die Klageschrift muss z. B. nach § 253 Abs. 2 ZPO die Bezeichnung der Prozessparteien und des Gerichts und als Klageantrag eine genaue Formulierung der gewünschten Entscheidung enthalten. Sie muss im Verfahren vor dem Landgericht von einem beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein (§ 78 ZPO). – In Österreich sind die Vorschriften über die Klageschrift in § 226 ZPO enthalten.
Wissenschaft
News der Woche 28.03.2025
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Konfabulation statt Halluzination
An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...