Lexikon
Klageschrift
der bei Gericht einzureichende Schriftsatz, durch dessen Zustellung an den Beklagten die zur Einleitung jedes Urteilsverfahrens erforderliche Klage erhoben wird. Die Klageschrift muss z. B. nach § 253 Abs. 2 ZPO die Bezeichnung der Prozessparteien und des Gerichts und als Klageantrag eine genaue Formulierung der gewünschten Entscheidung enthalten. Sie muss im Verfahren vor dem Landgericht von einem beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein (§ 78 ZPO). – In Österreich sind die Vorschriften über die Klageschrift in § 226 ZPO enthalten.
Wissenschaft
Willkommen in Absurdistan
Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...
Wissenschaft
Auch Krabben fühlen Schmerz
Schalentiere wie Krebse und Krabben dürfen bislang lebendig zerlegt oder gekocht werden, um sie zu essen. Denn im Gegensatz zu Kühen und Schweinen fühlen die Krebstiere angeblich keinen Schmerz. Nun haben Forscher bewiesen, dass das nicht stimmt. Im Gehirn von Strandkrabben treten durchaus Schmerzsignale auf, wenn ihre Weichteile...