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öffentliche Klage

die Anklage durch den Staatsanwalt im Strafprozess. Sie wird durch Einreichung einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht (§ 170 StPO) erhoben. Der Staatsanwaltschaft steht das Anklagemonopol zu (Ausnahme: Privatklage, Steuerstrafverfahren); sie ist andererseits grundsätzlich verpflichtet, wegen aller strafbaren Handlungen einzuschreiten.

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