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Retorsin

Völkerrecht
[
lateinisch
]
Vergeltung eines zwar nicht rechtswidrigen, aber unfreundlichen Akts mit einem gleichen Verhalten (anders Repressalie), z. B. Ausweisung von Journalisten gegen Sperrung des fremden Nachrichtenbüros u. Ä. Die Retorsion wird häufig angewendet bei und mit wirtschaftlichen Maßnahmen.

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