Lexikon
Embạrgo
[
das; spanisch
]1. früher: Festhalten fremder Schiffe, u. U. mit Beschlagnahme der Ladungen, im Frieden als Maßnahme der Retorsion oder Repressalie, im Krieg kraft Prisenrechts. 2. heute im Völkerrecht eine Sanktionsmaßnahme eines oder mehrerer Staaten gegen einen anderen Staat, um diesen zu isolieren und eine Handlung oder Unterlassung zu erreichen; z. B. in Form eines Aus- und Einfuhrverbotes von bestimmten Waren in ein bestimmtes Land oder aus einem bestimmten Land, insbesondere von Kriegsmaterial, Waffen, „strategischen Gütern“ (Handels-, Waffenembargo). Handelsembargos wurden vom UN-Sicherheitsrat z. B. gegen Irak, Libyen und das ehemalige Serbien verhängt.
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