Lexikon
Embạrgo
[
das; spanisch
]1. früher: Festhalten fremder Schiffe, u. U. mit Beschlagnahme der Ladungen, im Frieden als Maßnahme der Retorsion oder Repressalie, im Krieg kraft Prisenrechts. 2. heute im Völkerrecht eine Sanktionsmaßnahme eines oder mehrerer Staaten gegen einen anderen Staat, um diesen zu isolieren und eine Handlung oder Unterlassung zu erreichen; z. B. in Form eines Aus- und Einfuhrverbotes von bestimmten Waren in ein bestimmtes Land oder aus einem bestimmten Land, insbesondere von Kriegsmaterial, Waffen, „strategischen Gütern“ (Handels-, Waffenembargo). Handelsembargos wurden vom UN-Sicherheitsrat z. B. gegen Irak, Libyen und das ehemalige Serbien verhängt.
Wissenschaft
Wann Dinos warmblütig wurden
Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...
Wissenschaft
Feuer und Eis auf Europa
Erwärmen die Ausbrüche von Unterwasservulkanen das Tiefenmeer unter dem Eis von Jupiters Riesenmond? Und könnte es dort sogar Leben geben? von THORSTEN DAMBECK In der Kälte des äußeren Sonnensystems kreist eine eisbedeckte Welt, kaum kleiner als der Erdmond: Europa. Den geheimnisvollen Trabanten Jupiters umhüllt eine dünne...
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