Lexikon
Embạrgo
[
das; spanisch
]1. früher: Festhalten fremder Schiffe, u. U. mit Beschlagnahme der Ladungen, im Frieden als Maßnahme der Retorsion oder Repressalie, im Krieg kraft Prisenrechts. 2. heute im Völkerrecht eine Sanktionsmaßnahme eines oder mehrerer Staaten gegen einen anderen Staat, um diesen zu isolieren und eine Handlung oder Unterlassung zu erreichen; z. B. in Form eines Aus- und Einfuhrverbotes von bestimmten Waren in ein bestimmtes Land oder aus einem bestimmten Land, insbesondere von Kriegsmaterial, Waffen, „strategischen Gütern“ (Handels-, Waffenembargo). Handelsembargos wurden vom UN-Sicherheitsrat z. B. gegen Irak, Libyen und das ehemalige Serbien verhängt.

Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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Wissenschaft
Vor dem Ernstfall
In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...