Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Embargo
Em|bạr|go1.
Beschlagnahme (eines Schiffes oder seiner Ladung durch einen Staat)
2.
Verbot, in einen Staat Waren zu liefern und von diesem Waren zu kaufen;
einen Staat mit einem E. belegen
[<
span.
embargo
„Beschlagnahme, Sperre“, weitere Herkunft unsicher]Embargo:
Im Spanischen heißt
Gegenstück zu einem ist der bei dem einem Land oder einem Erzeuger bestimmte Produkte nicht mehr abgekauft werden. Diese Bezeichnung leitet sich von dem englischen Gutsverwalter Charles Cunningham Boycott in der irischen Grafschaft Mayo her. Als dieser sich weigerte, die Pachtzinsen auf ein erträgliches Maß zu senken, sprach die irische Landliga 1880 ihren Bann über ihn aus, so dass niemand für ihn arbeitete oder mit ihm verkehrte. Boycott musste schließlich auswandern.
so viel wie „Beschlagnahme“, „Sperre“. Das Wort stammt womöglich aus vulgärlateinisch versperren (zu „Querstange“, „Schranke“, „Riegel“). Ursprünglich bedeutete ein , dass ein Staat die Handelsschiffe eines anderen in seinen eigenen Häfen oder Gewässern festhielt, um auf diese Weise Druck auszuüben. Unter Embargo versteht man heute ein nichtkriegerisches Mittel im Wirtschaftskampf zwischen Staaten, das von den Vereinten Nationen legitimiert ist. Ein oder ein bedeutet also, dass entsprechende Lieferverbindungen in ein bestimmtes Land unterbunden werden.Gegenstück zu einem ist der bei dem einem Land oder einem Erzeuger bestimmte Produkte nicht mehr abgekauft werden. Diese Bezeichnung leitet sich von dem englischen Gutsverwalter Charles Cunningham Boycott in der irischen Grafschaft Mayo her. Als dieser sich weigerte, die Pachtzinsen auf ein erträgliches Maß zu senken, sprach die irische Landliga 1880 ihren Bann über ihn aus, so dass niemand für ihn arbeitete oder mit ihm verkehrte. Boycott musste schließlich auswandern.

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