Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Embargo

Em|br|go
n.
1.
Beschlagnahme (eines Schiffes oder seiner Ladung durch einen Staat)
2.
Verbot, in einen Staat Waren zu liefern und von diesem Waren zu kaufen;
einen Staat mit einem E. belegen
[< 
span.
embargo
„Beschlagnahme, Sperre“, weitere Herkunft unsicher]
Embargo:
Im Spanischen heißt
embargo
so viel wie „Beschlagnahme“, „Sperre“. Das Wort stammt womöglich aus vulgärlateinisch
imbarricare
versperren (zu
barra
„Querstange“, „Schranke“, „Riegel“). Ursprünglich bedeutete ein
Embargo
, dass ein Staat die Handelsschiffe eines anderen in seinen eigenen Häfen oder Gewässern festhielt, um auf diese Weise Druck auszuüben. Unter Embargo versteht man heute ein nichtkriegerisches Mittel im Wirtschaftskampf zwischen Staaten, das von den Vereinten Nationen legitimiert ist. Ein
Handels
oder ein
Waffenembargo
bedeutet also, dass entsprechende Lieferverbindungen in ein bestimmtes Land unterbunden werden.
Gegenstück zu einem
Embargo
ist der
Boykott,
bei dem einem Land oder einem Erzeuger bestimmte Produkte nicht mehr abgekauft werden. Diese Bezeichnung leitet sich von dem englischen Gutsverwalter Charles Cunningham Boycott in der irischen Grafschaft Mayo her. Als dieser sich weigerte, die Pachtzinsen auf ein erträgliches Maß zu senken, sprach die irische Landliga 1880 ihren Bann über ihn aus, so dass niemand für ihn arbeitete oder mit ihm verkehrte. Boycott musste schließlich auswandern.
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