Lexikon
Repressạlie
Völkerrecht
Akt der Selbsthilfe zur Unterbindung des rechtswidrigen Verhaltens eines fremden Staats. Die Repressalie muss vorher angedroht werden; sie darf nicht ausgeübt werden, falls die Gegenseite sich nicht mehr rechtswidrig verhält. Als Repressalie können auch Handlungen gewählt werden, die ihrerseits – wenn sie nicht unter dem Gesichtspunkt der Repressalie gerechtfertigt wären – einen völkerrechtswidrigen Akt darstellen. Bestimmte Personengruppen dürfen nicht Objekte von Repressalien sein, z. B. Kriegsgefangene, sofern es nicht gerade um deren Handlungen geht. Die Repressalien brauchen sich nicht gegen den Staat und seine Organe zu richten, sondern können nach bisheriger Auffassung auch zu Lasten der Staatsangehörigen vorgenommen werden (Ausweisung, u. U. auch Beschlagnahme von Privateigentum im Ausland).
Wissenschaft
Der Sinn des Vergessens
Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...
Wissenschaft
Warum Glas nicht immer zerbricht
Wenn uns ein Glas aus den Händen rutscht und auf den Boden fällt, zerbricht es oft in Stücke. Nun haben Physiker herausgefunden, warum Glas nicht immer zerbricht. Sie enthüllten einen Entspannungsmechanismus in ionischem Glas, bei dem sowohl einzelne Atome an freie Stellen in der Struktur springen als auch Atomgruppen verschoben...