Lexikon

Represslie

Völkerrecht
Akt der Selbsthilfe zur Unterbindung des rechtswidrigen Verhaltens eines fremden Staats. Die Repressalie muss vorher angedroht werden; sie darf nicht ausgeübt werden, falls die Gegenseite sich nicht mehr rechtswidrig verhält. Als Repressalie können auch Handlungen gewählt werden, die ihrerseits wenn sie nicht unter dem Gesichtspunkt der Repressalie gerechtfertigt wären einen völkerrechtswidrigen Akt darstellen. Bestimmte Personengruppen dürfen nicht Objekte von Repressalien sein, z. B. Kriegsgefangene, sofern es nicht gerade um deren Handlungen geht. Die Repressalien brauchen sich nicht gegen den Staat und seine Organe zu richten, sondern können nach bisheriger Auffassung auch zu Lasten der Staatsangehörigen vorgenommen werden (Ausweisung, u. U. auch Beschlagnahme von Privateigentum im Ausland).
Antibiotika, mRNA
Wissenschaft

Programmierbare Bakterienkiller

Die mRNA-Forschenden Katalin Karikó und Drew Weissman haben gemeinsam den Medizin-Nobelpreis 2023 erhalten. Ihre Erkenntnisse sind nicht nur die Basis für die Corona-Impfstoffe, sondern auch für neuartige Antibiotikatherapien. von JÜRGEN BRATER Als der britische Bakteriologe Alexander Fleming im September 1928 nach dem...

Artemis 2
Wissenschaft

Menschen zum Mond

Generalprobe für neue Landungen: Mit der Mission Artemis 2 beginnt das nächste Kapitel der lunaren Exploration. von RÜDIGER VAAS Rund sechs Jahrzehnte, nachdem erstmals Menschen einen anderen Himmelskörper betreten haben – die vielleicht erstaunlichste Leistung in der daraufhin nicht mehr ganz irdischen Geschichte –, soll der...

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