Lexikon

Represslie

Völkerrecht
Akt der Selbsthilfe zur Unterbindung des rechtswidrigen Verhaltens eines fremden Staats. Die Repressalie muss vorher angedroht werden; sie darf nicht ausgeübt werden, falls die Gegenseite sich nicht mehr rechtswidrig verhält. Als Repressalie können auch Handlungen gewählt werden, die ihrerseits wenn sie nicht unter dem Gesichtspunkt der Repressalie gerechtfertigt wären einen völkerrechtswidrigen Akt darstellen. Bestimmte Personengruppen dürfen nicht Objekte von Repressalien sein, z. B. Kriegsgefangene, sofern es nicht gerade um deren Handlungen geht. Die Repressalien brauchen sich nicht gegen den Staat und seine Organe zu richten, sondern können nach bisheriger Auffassung auch zu Lasten der Staatsangehörigen vorgenommen werden (Ausweisung, u. U. auch Beschlagnahme von Privateigentum im Ausland).
Vögel
Wissenschaft

Algorithmen für die Vogelforschung

KI-gestützte Analysen von Vogelstimmen bringen neue Erkenntnisse über die Zugrouten, Bestände und den Gesundheitszustand der Tiere. von TIM SCHRÖDER Schon seit Jahrzehnten nutzen Biologen Satellitensender, um die Zugwege von Tieren zu erforschen. Die Geräte zeichnen regelmäßig die Positionen der Tiere auf. Dank dieser Daten...

Klimawandel, Ahrtal-Katastrophe
Wissenschaft

War das der Klimawandel?

Die Attributionsforschung berechnet den Beitrag des Klimawandels zu aktuellen Extremwetterereignissen. Die Forschung ist populär – und wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. von IRIS PROFF Im Juli 2021 rückte die Flutkatastrophe im Ahrtal das Klima schlagartig ins öffentliche Bewusstsein. Bilder von verwüsteten Dörfern gingen...

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