Lexikon
Repressạlie
Völkerrecht
Akt der Selbsthilfe zur Unterbindung des rechtswidrigen Verhaltens eines fremden Staats. Die Repressalie muss vorher angedroht werden; sie darf nicht ausgeübt werden, falls die Gegenseite sich nicht mehr rechtswidrig verhält. Als Repressalie können auch Handlungen gewählt werden, die ihrerseits – wenn sie nicht unter dem Gesichtspunkt der Repressalie gerechtfertigt wären – einen völkerrechtswidrigen Akt darstellen. Bestimmte Personengruppen dürfen nicht Objekte von Repressalien sein, z. B. Kriegsgefangene, sofern es nicht gerade um deren Handlungen geht. Die Repressalien brauchen sich nicht gegen den Staat und seine Organe zu richten, sondern können nach bisheriger Auffassung auch zu Lasten der Staatsangehörigen vorgenommen werden (Ausweisung, u. U. auch Beschlagnahme von Privateigentum im Ausland).
Wissenschaft
Eine einzige Zigarette …
Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...
Wissenschaft
Lebenszeichen von der Venus?
Eine rätselhafte Entdeckung in der Atmosphäre unseres höllischen Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Die Idee, die der britische Atmosphärenforscher und Ökologe James Lovelock bereits in den 1960er-Jahren formuliert hat, klingt einfach: Wenn ein Molekül in einer Atmosphäre hauptsächlich von Organismen gebildet wird und die Beiträge...