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Zwangsgeld

Erzwingungsgeld
obrigkeitlich auferlegte Geldschuld als Zwangsmittel, besonders häufig im Polizei- und Ordnungsrecht, auch im Zivilprozess u. a. zur Erzwingung des Offenbarungseids (§§ 888890 ZPO), im Besteuerungsverfahren sowie in anderen gerichtlichen und behördlichen Verfahren (z. B. zur Übernahme einer Vormundschaft); häufig unscharf als Geldstrafe bezeichnet, obwohl es nicht wie diese vergeltend wirkt.

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