Lexikon

Stiefkind

Kind eines Elternteils, der durch eine (neue) Heirat mit dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes verbunden ist, ohne dass das Kind von jenem Elternteil gezeugt oder geboren worden ist. Stiefkinder haben keinen unmittelbaren gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Stiefvater bzw. Stiefmutter; jedoch nimmt die Rechtsprechung und Rechtspraxis überwiegend (für den Regelfall) eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Eltern an. Andererseits haben Stiefkinder dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter gegenüber keine Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft. Ein gesetzliches Erbrecht gegenüber Stiefvater bzw. Stiefmutter haben Stiefkinder nach dem BGB nicht.
Illustration eines menschlichen Gehirns in Aktion
Wissenschaft

Wie unser Gehirn aus Fehlern lernt

Wenn sich Regeln plötzlich ändern, reagiert unser Gehirn darauf und baut im Kortex die neuronalen Netzwerke um, die für Lern- und Entscheidungsprozesse zuständig sind. Diese Reorganisation läuft schicht- und schrittweise ab: von unten nach oben und von chaotisch zu rhythmisch, wie Neurowissenschaftler nun anhand von Mäusen...

Flüsterbremsen, Lärm, Bahn
Wissenschaft

Auch leise ist zu laut

Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...

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