Lexikon

Tafelgeschäft

Wertpapiergeschäft zwischen Bank und Kunden, das durch Aushändigung der Papiere am Schalter gegen Barzahlung abgewickelt wird. Für die Aufbewahrung der Wertpapierurkunden sowie für die Einlösung der angehängten Dividenden- oder Zinsscheine ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Tafelgeschäften ist eine Kapitalertragsteuer von 35% zu entrichten, eine Freistellung vom Zinsabschlag ist ausgeschlossen.
Wissenschaft

Wirklich wahr?

Die Frage nach der Wahrheit ist ein Klassiker der Wissenschaftsphilosophie, und gerade in dieser Zeit besonders wichtig. von TOBIAS HÜRTER Es gibt eine merkwürdige Stelle in der Bibel, die man leicht überliest. Als Jesus im Amtssitz des römischen Statthalters Pontius Pilatus verhört wird und beteuert, er sei gekommen, um „für die...

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Wissenschaft

Quanten Bullshit

Immer wieder hört man in öffentlichen Reden, dass etwas ein Quantensprung sei – womit dann jedoch in fast allen Fällen das Gegenteil der ursprünglichen Idee gemeint ist. Denn in der Physik sind Quantenübergänge bekanntlich das Kleinste, was die Natur zu bieten hat, zumal sie meist nach unten in einen Grundzustand verlaufen, in...

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