Lexikon

Tafelgeschäft

Wertpapiergeschäft zwischen Bank und Kunden, das durch Aushändigung der Papiere am Schalter gegen Barzahlung abgewickelt wird. Für die Aufbewahrung der Wertpapierurkunden sowie für die Einlösung der angehängten Dividenden- oder Zinsscheine ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Tafelgeschäften ist eine Kapitalertragsteuer von 35% zu entrichten, eine Freistellung vom Zinsabschlag ist ausgeschlossen.

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