Wahrig Herkunftswörterbuch
Klient
Auftraggeber, Kunde, bes. eines Rechtsanwalts
♦
aus
lat.
cliens, Gen.
clientis, „Schutzbefohlener, Schützling“, in Rom „jmd., der sich einem Mächtigen zum Schutz anschließt“; der Patron, ein römischer Patrizier, war verpflichtet, dem Klienten in Notlagen, bes. als Vertreter vor Gericht, beizustehen, und der Klient leistete dafür bestimmte Dienste und Abgaben; in Gallien und Germanien „Vasall, Gefolgs–, Lehnsmann“, zu clinare „beugen, neigen“, auch „anlehnen“
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