Lexikon
Asbestverbot
Verbot der Herstellung und Verwendung von und des Handels mit asbesthaltigen Produkten zur Vermeidung einer gesundheitsschädigenden Asbestfaserexposition mit Ausnahme der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung; seit 1993 durch die Gefahrstoffverordnung bzw. die Chemikalien-Verbots-Verordnung geregelt. Bei erhöhten Asbestfaserkonzentrationen in der Innenraumluft, die meist auf eine frühere Verwendung von Spritzasbest oder leicht gebundene Bauteile zurückgehen, kann eine aufwendige Asbestsanierung oder der komplette Gebäudeabriss erforderlich werden. Dagegen besteht kein Sanierungsgebot für die besonders langlebigen Bauteile aus Asbestzement (bekannt als Eternit) zur Vermeidung von Außenluftbelastungen, weil hier allein durch Witterungseinflüsse keine erheblichen Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Die mechanische Bearbeitung, u. a. intensive Reinigungsmaßnahmen, ist jedoch untersagt.
Wissenschaft
El-Niño-Ereignisse werden immer extremer
Mit dem Klimawandel nehmen Wetterextreme wie Hitzewellen und Sturzfluten zu, wie sich inzwischen weltweit beobachten lässt. Besonders heftig fallen die Unwetter in den Jahren aus, in denen das Klimaphänomen El Niño auftritt. Doch auch die El Niño-Ereignisse werden mit dem Klimawandel immer häufiger und intensiver, wie eine Studie...
Wissenschaft
Wie übertragbar sind Tierversuche?
In der ethischen Diskussion um Tierversuche taucht immer wieder die Frage auf, wie gut die an Tieren gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar sind. Eine Übersichtsstudie hat nun ausgewertet, auf welchen Anteil der Tierversuche klinische Studien am Menschen folgten, wie viele zu zugelassenen Therapien führten und in...