Lexikon
Asbestverbot
Verbot der Herstellung und Verwendung von und des Handels mit asbesthaltigen Produkten zur Vermeidung einer gesundheitsschädigenden Asbestfaserexposition mit Ausnahme der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung; seit 1993 durch die Gefahrstoffverordnung bzw. die Chemikalien-Verbots-Verordnung geregelt. Bei erhöhten Asbestfaserkonzentrationen in der Innenraumluft, die meist auf eine frühere Verwendung von Spritzasbest oder leicht gebundene Bauteile zurückgehen, kann eine aufwendige Asbestsanierung oder der komplette Gebäudeabriss erforderlich werden. Dagegen besteht kein Sanierungsgebot für die besonders langlebigen Bauteile aus Asbestzement (bekannt als Eternit) zur Vermeidung von Außenluftbelastungen, weil hier allein durch Witterungseinflüsse keine erheblichen Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Die mechanische Bearbeitung, u. a. intensive Reinigungsmaßnahmen, ist jedoch untersagt.
Wissenschaft
Stabile Fallschirme dank Kirigami-Muster
Bei der japanischen Kunst des Kirigami wird Papier so geschnitten und gefaltet, dass es dreidimensionale Strukturen formt. Inspiriert von dieser Technik haben Forschende nun eine neue Art von Fallschirmen entwickelt. Als Ausgangsmaterial dient eine flache Plastikscheibe, in die zahlreiche versetzte Schlitze geschnitten werden. Im...
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...