Lexikon

Asbestverbot

Verbot der Herstellung und Verwendung von und des Handels mit asbesthaltigen Produkten zur Vermeidung einer gesundheitsschädigenden Asbestfaserexposition mit Ausnahme der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung; seit 1993 durch die Gefahrstoffverordnung bzw. die Chemikalien-Verbots-Verordnung geregelt. Bei erhöhten Asbestfaserkonzentrationen in der Innenraumluft, die meist auf eine frühere Verwendung von Spritzasbest oder leicht gebundene Bauteile zurückgehen, kann eine aufwendige Asbestsanierung oder der komplette Gebäudeabriss erforderlich werden. Dagegen besteht kein Sanierungsgebot für die besonders langlebigen Bauteile aus Asbestzement (bekannt als Eternit) zur Vermeidung von Außenluftbelastungen, weil hier allein durch Witterungseinflüsse keine erheblichen Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Die mechanische Bearbeitung, u. a. intensive Reinigungsmaßnahmen, ist jedoch untersagt.
Illustration eines Wasserhahns mit Wasserstrahl und blauen Wasserfarbspritzern.
Wissenschaft

Künstliche Intelligenz in der Sackgasse

Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...

Wissenschaft

Sommerhitze im Spiegel fossiler Muscheln

Wie könnte sich die zu erwartende Klimaentwicklung auf die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede in Mitteleuropa auswirken? Neue Hinweise dazu haben nun „Klima-Zeitzeugen“ aus einer vergangenen Warmphase geliefert: Analyseergebnisse von rund drei Millionen Jahre alten Schalen von Nordsee-Muscheln legen nahe, dass der...

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