Lexikon
Asbestverbot
Verbot der Herstellung und Verwendung von und des Handels mit asbesthaltigen Produkten zur Vermeidung einer gesundheitsschädigenden Asbestfaserexposition mit Ausnahme der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung; seit 1993 durch die Gefahrstoffverordnung bzw. die Chemikalien-Verbots-Verordnung geregelt. Bei erhöhten Asbestfaserkonzentrationen in der Innenraumluft, die meist auf eine frühere Verwendung von Spritzasbest oder leicht gebundene Bauteile zurückgehen, kann eine aufwendige Asbestsanierung oder der komplette Gebäudeabriss erforderlich werden. Dagegen besteht kein Sanierungsgebot für die besonders langlebigen Bauteile aus Asbestzement (bekannt als Eternit) zur Vermeidung von Außenluftbelastungen, weil hier allein durch Witterungseinflüsse keine erheblichen Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Die mechanische Bearbeitung, u. a. intensive Reinigungsmaßnahmen, ist jedoch untersagt.
Wissenschaft
Tropfsteine als Klimazeugen
Stalagmiten aus der Kleinen Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz geben Auskunft über saisonale Bedingungen in der jahrtausendalten Klimageschichte. von DIRK EIDEMÜLLER Tropfsteinhöhlen sind für ihre bezaubernden Gesteinsformationen bekannt. Kaum jemand, der eine solche Höhle besichtigt, kann sich der Faszination dieser...
Wissenschaft
Dünger aus der Luft
In der Landwirtschaft kommen große Mengen stickstoffhaltigen Düngers zum Einsatz. Ein wichtiger Rohstoff für diesen Dünger ist Ammoniak. Um die Herstellung dieser Chemikalie nachhaltiger zu gestalten, hat ein Forschungsteam nun ein neuartiges Netzgewebe entwickelt, das Stickstoff aus der Luft einfangen und in Ammoniak verwandeln...