Lexikon

Bundesbeschluss

in der Schweiz im Unterschied zum Bundesgesetz die Regelung einer Einzelangelegenheit oder ein von vornherein befristetes Gesetz. Der allgemeinverbindliche Bundesbeschluss ist ein befristetes Gesetz von allgemeiner Bedeutung; er kann auch als dringlicher Bundesbeschluss erlassen werden. Der nicht allgemeinverbindliche Bundesbeschluss enthält Bestimmungen, die nur gewisse Verwaltungsstellen betreffen. Jeder Bundesbeschluss bedarf der Zustimmung des Nationalrats und des Ständerats (Art. 159, 141, 136 der Bundesverfassung).

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