Lexikon

Gewinnabführungsvertrag

ein Unternehmensvertrag, durch den eine AG bzw. KGaA sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn oder einen Teil des Gewinnes (Teilgewinnabführungsvertrag) an das sie beherrschende Unternehmen abzuführen. Der Gewinnabführungsvertrag ist handelsrechtlich in den §§ 291 ff. AktG und steuerrechtlich in § 14 EStG geregelt; er bedarf der Zustimmung von mindestens der Dreiviertel-Mehrheit der Hauptversammlung, er ist schriftlich abzuschließen und zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Den Minderheitsgesellschaftern des beherrschten Unternehmens ist eine angemessene Ausgleichszahlung oder Abfindung zuzusichern. Die herrschende Gesellschaft muss einen während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen.
Wissenschaft

Wie Testosteron bei Hähnen wirkt

Das Geschlechtshormon Testosteron hat im Körper vielfältige Auswirkungen. Eine Studie zeigt nun, wie es die sexuelle Entwicklung von Vögeln prägt. Dazu züchteten Forschende Hühner ohne den Androgenrezeptor, der üblicherweise die Wirkung von Testosteron vermittelt. Fehlte der Rezeptor, waren Tiere beider Geschlechter unfruchtbar....

Wissenschaft

Die Sonne scheint bei Tag und Nacht

Noch immer holen wir uns die Energie für unsere Stromerzeugung zu einem viel zu großen Teil aus fossilen Stoffen. Dabei haben wir doch die Sonne. Die leuchtet seit mehr als 4,5 Milliarden Jahren – und wird das auch noch weitere fünf bis sechs Milliarden Jahre lang so tun. Tag für Tag schickt sie uns deutlich […]

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