Lexikon
Gewinnabführungsvertrag
ein Unternehmensvertrag, durch den eine AG bzw. KGaA sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn oder einen Teil des Gewinnes (Teilgewinnabführungsvertrag) an das sie beherrschende Unternehmen abzuführen. Der Gewinnabführungsvertrag ist handelsrechtlich in den §§ 291 ff. AktG und steuerrechtlich in § 14 EStG geregelt; er bedarf der Zustimmung von mindestens der Dreiviertel-Mehrheit der Hauptversammlung, er ist schriftlich abzuschließen und zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Den Minderheitsgesellschaftern des beherrschten Unternehmens ist eine angemessene Ausgleichszahlung oder Abfindung zuzusichern. Die herrschende Gesellschaft muss einen während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen.
Wissenschaft
Aus alten Zellen wird neuer Rohstoff
Schreddern, ätzen, schaben: Ein Bündel von Techniken soll dafür sorgen, dass sich ausgediente Solarzellen recyceln lassen – und nicht mehr wie bislang meist einfach im Müll landen. von KATJA MARIA ENGEL Noch ist viel freie Fläche zu sehen. Am Stadtrand von Münster baut die Firma Reiling PV-Recycling gerade ein Kompetenzzentrum...
Wissenschaft
Sauberer Stahl
Die Emissionen von Stahlwerken tragen mit zum Klimawandel bei. Dagegen sollen Techniken helfen, die auf Wasserstoff und die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff setzen. von HARTMUT NETZ Die Stahlindustrie, lange Zeit fundamentaler Baustein des deutschen Wirtschaftsmodells, steckt in der Klemme. In den Hüttenwerken der großen...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Schutz vor Extremwetter
Leben und Tod auf fremden Welten
Intervallfasten hilft nur bedingt
Blaue Wirkstoffe
Grillensaison
Bombardement aus dem All