Lexikon
Gewinnabführungsvertrag
ein Unternehmensvertrag, durch den eine AG bzw. KGaA sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn oder einen Teil des Gewinnes (Teilgewinnabführungsvertrag) an das sie beherrschende Unternehmen abzuführen. Der Gewinnabführungsvertrag ist handelsrechtlich in den §§ 291 ff. AktG und steuerrechtlich in § 14 EStG geregelt; er bedarf der Zustimmung von mindestens der Dreiviertel-Mehrheit der Hauptversammlung, er ist schriftlich abzuschließen und zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Den Minderheitsgesellschaftern des beherrschten Unternehmens ist eine angemessene Ausgleichszahlung oder Abfindung zuzusichern. Die herrschende Gesellschaft muss einen während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen.
Wissenschaft
Unsere verschobene Wahrnehmung
Wenn die Zeit vergeht, ändert sich auch der Blick auf die Vergangenheit. Es ist ein wachsendes Problem für Natur- und Klimaschutz, dass wir Dinge für normal halten, die früher ganz anders waren. Wissenschaftler nennen diesen Effekt das Shifting-Baseline-Syndrom. Von Rainer Kurlemann Wer kann sich noch erinnern, wie viele...
Wissenschaft
Schon Sechsjährige haben Geschlechter-Vorurteile
Sind Mädchen oder Jungen kompetenter? Diese Frage stellen sich Kinder oft schon, bevor sie in die Schule kommen. Doch sie beantworten dies für sich oft mit ungerechtfertigten Vorurteilen, wie eine neue Studie zeigt. Schon ab dem Alter von sechs Jahren denken Kinder demnach, dass Jungen in den MINT-Fächern Informatik sowie Technik...