Lexikon
Gewinnabführungsvertrag
ein Unternehmensvertrag, durch den eine AG bzw. KGaA sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn oder einen Teil des Gewinnes (Teilgewinnabführungsvertrag) an das sie beherrschende Unternehmen abzuführen. Der Gewinnabführungsvertrag ist handelsrechtlich in den §§ 291 ff. AktG und steuerrechtlich in § 14 EStG geregelt; er bedarf der Zustimmung von mindestens der Dreiviertel-Mehrheit der Hauptversammlung, er ist schriftlich abzuschließen und zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Den Minderheitsgesellschaftern des beherrschten Unternehmens ist eine angemessene Ausgleichszahlung oder Abfindung zuzusichern. Die herrschende Gesellschaft muss einen während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen.
Wissenschaft
Rettung für kostbare Wracks
Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...
Wissenschaft
Freund und Feind
Zucker ist als Energiequelle nicht nur lebensnotwendig, er kann im Übermaß auch krank machen. Welche Wege nehmen Zuckermoleküle beim Stoffwechsel in unserem Körper? von CAROLIN SAGE Im Jahr 2005 klagte der damals 48-jährige Hans Josef Brinkmann vor dem Landgericht Essen gegen den Konzern Coca-Cola. Er hatte nach eigenen Angaben...