Lexikon

Günstigkeitsprinzip

arbeitsrechtlicher Grundsatz, wonach von einem Tarifvertrag durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung lediglich zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Von mehreren arbeitsrechtlichen Bestimmungen kommen somit stets die für den Arbeitnehmer günstigsten zum Zuge. Das Günstigkeitsprinzip erhält im Zuge der Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich eine neue Bedeutung, weil die Günstigkeit der Abweichung vom Tarifvertrag nur dann als gewährleistet angesehen werden kann, wenn als Kompensation für den Lohnverzicht eine entsprechende rechtlich verbindliche Arbeitsplatzsicherung tritt.
Megalithen
Wissenschaft

Hinkelstein und Dolmengrab

Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Dicke Kleidung bringt’s nicht

Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...

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