Lexikon
Günstigkeitsprinzip
arbeitsrechtlicher Grundsatz, wonach von einem Tarifvertrag durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung lediglich zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Von mehreren arbeitsrechtlichen Bestimmungen kommen somit stets die für den Arbeitnehmer günstigsten zum Zuge. Das Günstigkeitsprinzip erhält im Zuge der Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich eine neue Bedeutung, weil die Günstigkeit der Abweichung vom Tarifvertrag nur dann als gewährleistet angesehen werden kann, wenn als Kompensation für den Lohnverzicht eine entsprechende rechtlich verbindliche Arbeitsplatzsicherung tritt.
Wissenschaft
Gesund mit Licht
Es reguliert unzählige Vorgänge im menschlichen Körper und entscheidet damit letztlich sogar darüber, wie gut Medikamente wirken. von Jürgen Brater Der stetig wiederkehrende Wechsel von hell und dunkel ist für den Menschen seit jeher der regelmäßigste und universellste Umweltreiz. Kein Wunder also, dass Licht erhebliche...
Wissenschaft
Wie Python-Herzen üppige Mahlzeiten überstehen
Pythons verschlingen gelegentlich ganze Tiere. Um diese übergroßen Mahlzeiten verdauen zu können, muss sich ihr Herz anpassen und mehr leisten. Wie den Schlangen das gelingt, haben nun Biomediziner herausgefunden. Demnach kombinieren die Reptilien verschiedene biologische Mechanismen. Unter anderem ist dadurch das Erbgut in den...
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