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Günstigkeitsprinzip

arbeitsrechtlicher Grundsatz, wonach von einem Tarifvertrag durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung lediglich zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Von mehreren arbeitsrechtlichen Bestimmungen kommen somit stets die für den Arbeitnehmer günstigsten zum Zuge. Das Günstigkeitsprinzip erhält im Zuge der Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich eine neue Bedeutung, weil die Günstigkeit der Abweichung vom Tarifvertrag nur dann als gewährleistet angesehen werden kann, wenn als Kompensation für den Lohnverzicht eine entsprechende rechtlich verbindliche Arbeitsplatzsicherung tritt.
Güter, Projekt, Technik
Wissenschaft

Ab durch die Röhre

Eine neue Ära des Gütertransports steht in der Schweiz in den Startlöchern. Vom Versand bis zur Feinverteilung sollen die Güter unterirdisch und von der Bevölkerung unbemerkt ihren Bestimmungsort erreichen – und damit den Lkw-Verkehr auf den Hauptverkehrsadern reduzieren. von CHRISTIAN BERNHART Das Leitmotiv „Es gibt viel Platz...

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Wissenschaft

Die Direktorin der Dinge

„In der Natur nimmt die Entropie die Rolle des Direktors ein, die Energie aber nur die eines Buchhalters.“ So hat der große Physiker Arnold Sommerfeld einmal die Aufgaben der beiden physikalischen Größen mit den ähnlich klingenden Namen unterschieden. Die Karriere der beiden Begriffe Energie und Entropie begann im 19. Jahrhundert...

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