Lexikon
Günstigkeitsprinzip
arbeitsrechtlicher Grundsatz, wonach von einem Tarifvertrag durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung lediglich zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Von mehreren arbeitsrechtlichen Bestimmungen kommen somit stets die für den Arbeitnehmer günstigsten zum Zuge. Das Günstigkeitsprinzip erhält im Zuge der Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich eine neue Bedeutung, weil die Günstigkeit der Abweichung vom Tarifvertrag nur dann als gewährleistet angesehen werden kann, wenn als Kompensation für den Lohnverzicht eine entsprechende rechtlich verbindliche Arbeitsplatzsicherung tritt.
Wissenschaft
Kein Kollaps im Paradies auf Erden
Ostern 1722 sind niederländische Seefahrer irgendwo zwischen dem südamerikanischen Kontinent und Neuseeland auf eine Insel gestoßen, die als einsamster Ort der Erde bekannt wurde. Denn sie liegt am weitesten von jeder anderen menschlichen Siedlung entfernt. Die Niederländer gaben dem kleinen Flecken Land im riesigen Meer den...
Wissenschaft
Was ist dran am Verdauungsschnaps?
Wie Alkohol die Nahrungsverwertung in Magen und Darm beeinflusst, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Nach einem opulenten Mahl ein oder zwei Schnäpschen – ein weit verbreitetes und überaus beliebtes Ritual, mit dem sich angeblich die Verdauung fördern, sprich beschleunigen lässt. Doch was sagt die Wissenschaft dazu? Unterstützt...