Gesundheit A-Z

Beitragsbemessung

die Berechnung der Beiträge, die ein Versicherter in Abhängigkeit von seinem jährlichen Einkommen der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung zu zahlen hat. Neben dem Arbeitseinkommen werden dabei auch Vermögen, Rente und sonstige Einnahmen berücksichtigt. Die Höhe der Beiträge liegt maximal bei dem Betrag, der entsprechend der sog. Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden müsste. Diese entspricht der jährlich erneut festgelegten Einkommensgrenze, bis zu der sich ein Versicherter gesetzlich versichern muss. Besser Verdienende können sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern; im letzteren Fall zahlen sie den Beitrag, der dem der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.
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Wissenschaft

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Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...

Kraftwerk
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