Gesundheit A-Z
Beitragsbemessung
die Berechnung der Beiträge, die ein Versicherter in Abhängigkeit von seinem jährlichen Einkommen der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung zu zahlen hat. Neben dem Arbeitseinkommen werden dabei auch Vermögen, Rente und sonstige Einnahmen berücksichtigt. Die Höhe der Beiträge liegt maximal bei dem Betrag, der entsprechend der sog. Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden müsste. Diese entspricht der jährlich erneut festgelegten Einkommensgrenze, bis zu der sich ein Versicherter gesetzlich versichern muss. Besser Verdienende können sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern; im letzteren Fall zahlen sie den Beitrag, der dem der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.

Wissenschaft
Zum Himmel stinken
Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...

Wissenschaft
Verpasste Chancen der Energiewende
Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...
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