Gesundheit A-Z

Beitragsbemessung

die Berechnung der Beiträge, die ein Versicherter in Abhängigkeit von seinem jährlichen Einkommen der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung zu zahlen hat. Neben dem Arbeitseinkommen werden dabei auch Vermögen, Rente und sonstige Einnahmen berücksichtigt. Die Höhe der Beiträge liegt maximal bei dem Betrag, der entsprechend der sog. Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden müsste. Diese entspricht der jährlich erneut festgelegten Einkommensgrenze, bis zu der sich ein Versicherter gesetzlich versichern muss. Besser Verdienende können sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern; im letzteren Fall zahlen sie den Beitrag, der dem der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.
Funk, 6G, Mobilfunknetz
Wissenschaft

Der Funk für übermorgen

Etwa alle zehn Jahre gibt es einen neuen Mobilfunkstandard. 2030 soll es wieder so weit sein. Was der Standard namens „6G“ an neuen Möglichkeiten bieten wird, ist in Grundzügen bereits erkennbar. Und es wird weiter eifrig daran geforscht. von MICHAEL VOGEL Vor fünf Jahren startete das erste 5G-Mobilfunknetz in Deutschland. Zum...

Parodontitis, Zähne, Karies
Wissenschaft

Zähne zeigen

Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...

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