Lexikon
Indụsi
Abkürzung für induktive Zugsicherung; Einrichtungen auf Eisenbahnstrecken und an den Triebfahrzeugen, die in die Fahrweise des Lokomotivführers direkt eingreifen. Die Indusi ist eine bereits 1930 entwickelte Einrichtung, die ein unbeabsichtigtes Vorbeifahren an Signalen verhindert. Die Indusi bewirkt ein selbsttätiges Anhalten des Zuges, wenn die Haltestellung eines Vor- oder Hauptsignals vom Triebfahrzeugführer nicht beachtet wird oder der Zug zu schnell an einem geschwindigkeitsbegrenzenden Signal vorbeifährt (Zwangsbremsung). Dadurch sollen Unfälle oder Gefährdungen verhindert werden. Die Indusi befreit den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung der Signale. Zu den technischen Ausrüstungen gehören Elektromagnete, die außen an der rechten Schiene und entsprechend am Triebfahrzeug angebracht sind, Schalteinrichtungen an den Signalen (Signalkontakte oder Relais) und Leitungsverbindungen (Kontakte). Die Wirkungen entstehen durch die sich gegenseitig beeinflussenden elektromagnetischen Felder der Magnete.
Die auf den Strecken der Deutschen Bahn angebrachte Weiterentwicklung der Indusi, punktförmige Zugbeeinflussung 90 (PZB 90) genannt, wird für Geschwindigkeiten bis 160 km/h eingesetzt. Linienzugbeeinflussung, Sicherheitsfahrschaltung.
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