Lexikon
Ịnterrex
[
der, Pl. Interreges; lat., „Zwischenkönig“
]ein Amtsträger des röm. Staates, der seit der Königszeit zur Überbrückung einer Vakanz in der Besetzung der höchsten staatl. Position (in der Republik des Konsulats) diente: Waren beide Konsuln zugleich ausgefallen bzw. zum regulären Amtsantritt nicht gewählt, bestellten die patrizischen Mitglieder des Senats aus ihren Reihen einen I., der maximal 5 Tage amtierte u. einen weiteren I. ernannte. Dieser Vorgang wiederholte sich, bis die Wahl der ordentlichen Oberbeamten durchgeführt war. Auch Interregnum.
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