Kompensatiọnsgeschäft
Tauschgeschäft unter Ausschaltung des Geldes, Tausch von Ware gegen Ware; im Außenhandel häufig als Kompensationsverkehr bei nicht freier Konvertierbarkeit der Währungen; ein reiner Bilateralismus. Zur Erhaltung einer ausgeglichenen Devisenbilanz wird aufgrund von Kompensationsverträgen wertmäßig die Einfuhr höchstens so groß wie die Ausfuhr bemessen.