Lexikon

Luftpiraterie

Luftpiraterie: Mogadischu-Geiseln
Freilassung von Geiseln
Am 13. Oktober 1977 entführen arabische Terroristen eine Lufthansamaschine in die somalische Hauptstadt Mogadischu, um den Austausch von 11 deutschen und 2 türkischen Häftlingen zu erpressen. Die Geiselnahme wird am 18. Oktober 1977 durch die deutsche Spezialeinheit GSG 9 beendet. Im Bild die befreiten Geiseln bei ihrer Rückkehr in Frankfurt am Main.
die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt angemaßte Kontrolle über ein Flugzeug, meist verbunden mit erzwungener Kursänderung, mitunter auch als gewaltsame Entführung von Flugzeugen ohne Passagiere. Die von Terroristen, Untergrundkämpfern, politischen Flüchtlingen und Geltungssüchtigen (den Hijackern) ausgeübte Praxis, die Landung von Linienflugzeugen an anderen als den Bestimmungsorten unter Geiselbehandlung der Insassen zu erzwingen, hat zu internationalen Abwehrmaßnahmen geführt (Beschlüsse der Vereinten Nationen, des Europarats, der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, Haager Abkommen vom 16. 12. 1970).
In Deutschland werden Flugzeugentführung und Flugzeugattentat nach § 316c StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren und bei leichtfertiger Verursachung des Todes eines Menschen mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer solchen nicht unter 10 Jahren auch dann bestraft, wenn der Täter die Herrschaft über das Luftfahrzeug nicht erreicht (Unternehmensdelikt). Österreich: Erfolgreiche Luftpiraterie ist strafbar nach § 185 StGB.
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