Lexikon
Pfandkehr
PfandverschleppungWegnahme einer eigenen Sache oder einer fremden beweglichen Sache zugunsten ihres Eigentümers aus dem Gewahrsam des Nutznießers, Pfandgläubigers oder des sonst zu ihrem Gebrauch oder zu ihrer Zurückbehaltung Berechtigten, um die Ausübung jener Rechte zu vereiteln; strafbar nach § 289 StGB.
Wissenschaft
News der Woche 1.11.2024
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Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wie ich heiße? Noch rätseln Neurowissenschaftler über diese an sich einfache Frage. Sie vermuten, dass diese Information in Form eines bestimmten Aktivierungsmusters von Nervenzellen im Gehirn gespeichert sind....