wissen.de Artikel

Koloniale Raubkunst: Der lange Weg nach Hause

Viele Kunstobjekte, die in deutschen Museen und Stiftungen ausgestellt werden oder lagern, sind eigentlich geklaut. Sie gelangten während der Kolonialzeit unrechtmäßig nach Deutschland. Immer wieder wird debattiert, diese Raubkunst zurück an ihren Ursprungsort zu bringen. Doch eine Rückgabe ist mit einigen Hürden verbunden. Woran scheitert sie?
AMA, 111.01.2023
Buddha-Darstellung der Gandhara-Kunst

Tennessee Witney, GettyImages

Als koloniale Raubkunst bezeichnet man Kulturgut aus ehemaligen Kolonien, das dort unrechtmäßig erworben wurde. Dazu zählen in erster Linie Statuen, Masken oder Schmuck, aber auch ganze Bauwerke. In deutschen Kolonien, zu denen unter anderem das heutige Namibia und Kamerun gehörten, fand dieser Kunstraub vor allem zwischen 1885 und 1918 statt. Einerseits sollte die gestohlene Kunst in Europa ausgestellt werden, andererseits galt der Diebstahl als eine Art Racheakt der Kolonialherren, wenn sich die Einheimischen ihnen widersetzten. Doch heute leben wir in komplett anderen Zeiten. Können wir die Raubkunst nicht einfach wieder zurückgeben?

Problem 1: Langwierige Detektivarbeit

Bevor Kunstobjekte zurück in ihr Ursprungsland wandern können, muss zunächst geklärt werden, ob es sich bei ihnen tatsächlich um Raubkunst handelt. Das herauszufinden, ist Aufgabe sogenannter Provenienzforscher. Sie untersuchen die Herkunft einzelner Kulturgüter und ermitteln so in mitunter kleinteiliger Detektivarbeit, ob sie tatsächlich gestohlen wurden oder nicht. Denn zu Kolonialzeiten gab es ebenso Märkte, auf denen Europäer rechtmäßig Kunstobjekte kaufen und in Auftrag geben konnten. Bis jedes einzelne verdächtige Objekt in deutschen Sammlungen auf seine Herkunft geprüft ist, vergehen wahrscheinlich noch Jahrzehnte.

Doch selbst wenn sich der Raubkunstverdacht bei einem Objekt bestätigt, bleibt immer noch die Frage, an wen genau der Gegenstand zurückgegeben werden soll. In der Regel sollten das eigentlich die Nachfahren der ursprünglichen Eigentümer sein. Doch die sind nach so langer Zeit nur in den seltensten Fällen zu ermitteln. Die Entscheidung für einen konkreten Rückgabe-Empfänger kann außerdem zu Konflikten führen – vor allem wenn mehrere Parteien gleichzeitig Anspruch auf einen Gegenstand erheben.

Problem 2: Schwierige Rechtslage

Hinzu kommt, dass es aktuell keine verbindlichen Gesetze gibt, die einen deutschen Raubkunst-Besitzer – egal ob Privatperson oder staatliches Museum – dazu verpflichten, die gestohlenen Kulturgüter zurückzugeben. Warum? „Eine gesetzliche Rückgaberegelung, die Sachverhalte vor bis zu 200 Jahren betrifft, würde einigen anerkannten Rechtsprinzipien widersprechen. Das gilt für die Rechtssicherheit der Eigentumslage vieler Sammlungen, wenn jederzeit mit Herausgabe gerechnet werden muss“, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Bericht. „Eine Rückgabe von Kulturgut aus kolonialem Kontext beruht derzeit nur auf dem Wohlwollen und der moralisch-ethischen Verantwortung der Beteiligten“, heißt es dort weiter. Wer es nicht muss, gibt seine Raubkunst also womöglich nicht freiwillig zurück.

Beninbronze, Kopf eines Oba, 16. Jh. (MET 1979.206.86)
Die 1897 von britischen Truppen aus dem Königreich Benin geraubten Kunstobjekte, darunter die berühmten Benin-Bronzen, wurden als Beutekunst nach Europa und in die USA verkauft und sind heute über die ganze Welt verstreut. Alleine in deutschen Museen sollen mehr als 1.000 Objekte zu finden sein.

The Metropolitan Museum of Art (1979.206.86) / CC0

Problem 3: Bedenken an den Empfängern

Manchmal besteht zwar die grundsätzliche Bereitschaft, Raubkunst zurück in ihre Heimat zu bringen, doch dafür bröckelt das Vertrauen in die potenziellen Empfänger. „Schließlich gibt es teilweise das Problem, dass im Herkunftsland nicht die notwendige Infrastruktur vorherrscht, die das Kunstobjekt benötigt, um langlebig erhalten und ausgestellt zu werden“, steht im Bericht des Bundestages.

Die New Yorker Restitution Study Group, eine gemeinnützige Organisation von Nachfahren westafrikanischer Sklaven, hat außerdem Bedenken anderer Art. Zumindest, was die sogenannten Benin-Bronzen angeht, die Museen weltweit wieder an Nigeria zurückgeben wollen. Das Königreich Benin, das um größten Teil auf dem Gebiet des heutigen Nigeria lag und aus dem die Metallgegenstände 1897 von britischen Truppen geraubt wurden, soll nämlich selbst am Sklavenhandel beteiligt gewesen sein, wie Deadria Farmer-Paellmann, die Direktorin der Restitution Study Group, angibt. Damals hätte Benin laut ihr Menschen an europäische Sklavenhändler übergeben und als Bezahlung Armreifen aus Metall erhalten. Diese seien dann schließlich eingeschmolzen und zu den berühmten Benin-Bronzen verarbeitet worden. Farmer-Paellmann mahnt deshalb dazu, die einzelnen Bronzen vor ihrer Rückgabe gut zu untersuchen, um damit nicht die Nachkommen von Sklavenhändlern zu belohnen, wie sie findet.

Erfolge trotz langsam mahlender Mühlen

Auch wenn derartige Verhältnisse längst nicht in jedem Land angeprangert werden, das sich für die Rückgabe seiner Kunst einsetzt, so können ethische Bedenken dennoch in manchen Fällen eine Rolle spielen und über das Schicksal der Raubkunst entscheiden. Zusammen mit kostspieliger Provenienzforschung sowie unverbindlicher Rechtslage erklären diese Bedenken, warum sich die Rückgabe von Raubkunst oft lange hinzieht.

Das bedeutet aber nicht, dass sie ausgeschlossen ist. Die Debatte über die rechtmäßigen Besitzer kolonialer Kunstobjekte ist längst entbrannt und beschäftigt mittlerweile Museen und Sammlungen in ganz Deutschland. So gab das Ethnologische Museum Berlin Ende Mai 2022 zum Beispiel bereits 23 antike Artefakte an Namibia zurück – darunter eine Puppe im traditionellen Gewand, Schmuck und Speere. Im Juli gingen außerdem erste Benin-Bronzen zurück an Nigeria.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon