Lexikon

Pharmakopo

[
die; griechisch
]
Arzneibuch; Apothekerbuch
die amtlichen Vorschriften für die Zubereitung, Beschaffung, Prüfung und Vorratshaltung zahlreicher Arzneimittel, die als offizinell bezeichnet werden, für den Apotheker. In Deutschland gilt das Deutsche Arzneibuch, in der
Schweiz
die Pharmacopoea Helvetica, in
Österreich
das Österreichische Arzneibuch; außerdem gibt es das Europäische Arzneibuch und die Pharmakopoea internationalis der WHO.
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