Lexikon

Umweltstrafrecht

die im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (§§ 324330 d) enthaltenen strafrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Umwelt dienen. Geahndet werden Umweltstraftaten wie u. a. Verunreinigung eines Gewässers (§ 324), Luftverunreinigung (§ 325), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326), unerlaubtes Betreiben von Anlagen (§ 327), unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen (§ 328), Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329) oder schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften (§ 330 a). Weitere dem Umweltschutz dienende Strafvorschriften sind in zahlreichen Umweltfachgesetzen wie z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz enthalten.
Foto einer blühenden Pflanze der Art Asarum simile
Wissenschaft

Ursprung des Aasgeruchs mancher Blumen entdeckt

Manche Pflanzen locken bestäubende Insekten nicht mit süßen Düften an, sondern mit dem Gestank der Verwesung. Wie Blumen diese „Stinkstoffe“ herstellen, haben nun Biologen mittels DNA-Vergleichen von Asarum-Pflanzen herausgefunden. Demnach weisen die Blütenzellen bei einigen Arten in ihrem Erbgut Veränderungen in einem einzelnen...

Foto eines Säuglings
Wissenschaft

Frühchen: Bessere Hirnentwicklung nach Haut-zu-Haut-Kontakt

Babys brauchen Körperkontakt, um sich gut zu entwickeln. Das gilt insbesondere für Frühchen. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass der direkte Haut-zu-Haut-Kontakt mit den Eltern sogar die Gehirnentwicklung der Frühgeborenen positiv beeinflussen könnte. Je länger und öfter ein Frühchen während der ersten Lebenswochen mit Mutter...

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