Lexikon
Universalitạ̈tsprinzip
[
lateinisch
]ein Grundsatz des internationalen Strafrechts, der die Anwendung des inländischen Strafrechts gegen Ausländer vorsieht, die im Ausland Taten begangen haben, an deren Verfolgung alle Kulturnationen interessiert sind und die regelmäßig auch durch internationale Abkommen geregelt sind. Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 StGB) z. B. bei Völkermord, Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Menschenhandel, Luftverkehrsverbrechen, Rauschgiftdelikten, Geldfälschung.
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Zu den wirkungsvollsten Waffen von Tieren gehört Gift. Doch was hoch-dosiert tötet, kann niedrigdosiert medizinisch nutzen. In den vergangenen zehn Jahren wurden fast 30.000 dieser Substanzen neu erfasst. von CHRISTIAN JUNG Tiergifte zu erforschen, um medizinische Wirkstoffe und Therapeutika zu entdecken, ist aufwendig und teuer...
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