Lexikon
Universalitạ̈tsprinzip
[
lateinisch
]ein Grundsatz des internationalen Strafrechts, der die Anwendung des inländischen Strafrechts gegen Ausländer vorsieht, die im Ausland Taten begangen haben, an deren Verfolgung alle Kulturnationen interessiert sind und die regelmäßig auch durch internationale Abkommen geregelt sind. Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 StGB) z. B. bei Völkermord, Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Menschenhandel, Luftverkehrsverbrechen, Rauschgiftdelikten, Geldfälschung.
Wissenschaft
Starker Mann, schwache Frau?
Stereotype beeinflussen Diagnose und Behandlung – und damit maßgeblich unsere Gesundheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Ein fünfjähriges Kind sitzt auf dem Schoß seines Vaters. Es trägt ein rotes T-Shirt, Shorts, die halblangen blonden Haare fallen ihm ins Gesicht. „Au!“, ruft das...
Wissenschaft
In aller Freundschaft
Studien zufolge leben wir länger, sind glücklicher und gesünder, wenn wir Freunde haben. Was braucht es für eine gute Freundschaft? von DANIELA LUKAßEN-HELD Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller, Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, Stan Laurel und Oliver Hardy oder Ernie und Bert: allesamt Beispiele für große...
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