Lexikon

Universalitạ̈tsprinzip

[
lateinisch
]
ein Grundsatz des internationalen Strafrechts, der die Anwendung des inländischen Strafrechts gegen Ausländer vorsieht, die im Ausland Taten begangen haben, an deren Verfolgung alle Kulturnationen interessiert sind und die regelmäßig auch durch internationale Abkommen geregelt sind. Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 StGB) z. B. bei Völkermord, Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Menschenhandel, Luftverkehrsverbrechen, Rauschgiftdelikten, Geldfälschung.
Wissenschaft

Die positiven Seiten von negativen Gefühlen

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Immunsystem, Zellen, Medizin
Wissenschaft

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