Lexikon
Universalitạ̈tsprinzip
[
lateinisch
]ein Grundsatz des internationalen Strafrechts, der die Anwendung des inländischen Strafrechts gegen Ausländer vorsieht, die im Ausland Taten begangen haben, an deren Verfolgung alle Kulturnationen interessiert sind und die regelmäßig auch durch internationale Abkommen geregelt sind. Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 StGB) z. B. bei Völkermord, Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Menschenhandel, Luftverkehrsverbrechen, Rauschgiftdelikten, Geldfälschung.
Wissenschaft
Kein Ende für Öl und Gas
Der Abschied von fossilen Energieträgern ist beschlossen. Doch die Abhängigkeit ist groß, und aktuell stehen die Zeichen eher auf Ausbau. Von TIM SCHRÖDER „Goliat“ ist wirklich riesig. Mit ihren 112 Metern Breite und 75 Metern Hö he ist die schwimmende Ölplattform so groß wie der Kühlturm eines Kraftwerks. Doch nicht die schiere...
Wissenschaft
Dem skurrilen Sexualparasitismus auf der Spur
Die winzigen Männchen wachsen an den Weibchen fest und können dadurch allzeit ihre Rolle erfüllen. Wann und warum dieses skurrile Fortpflanzungssystem bei den Tiefsee-Anglerfischen entstanden ist, beleuchtet nun eine Studie. Die Rekonstruktion der Entwicklungsgeschichte dieser bizarren Meerestiere verdeutlicht, dass der...
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