Lexikon
Verrechnungsscheck
ein Scheck mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“ oder dgl., kann nur durch Gutschrift auf ein vom Vorzeiger angegebenes Konto eingelöst werden; die Bareinlösung ist ausgeschlossen (Art. 39 ScheckG); schützt in gewissem Umfang gegen Scheckdiebstahl.
Wissenschaft
Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...
Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
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