Lexikon

Versäumnisurteil

Zivilprozess
ein Urteil, das im Versäumnisverfahren gegen eine Partei aufgrund ihrer Säumnis ergeht. Bei Säumnis des Klägers ist auf Antrag des erschienenen Beklagten ohne Sachprüfung Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass die Klage abgewiesen wird (§ 330 ZPO). Bei Säumnis des Beklagten erfolgt auf Antrag des erschienenen Klägers Verurteilung durch Versäumnisurteil, wenn das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers, das als zugestanden gilt, den Klageantrag rechtfertigt; andernfalls ist die Klage durch sog. unechtes Versäumnisurteil abzuweisen (§ 331 ZPO), das nicht dem Einspruch, sondern den gewöhnlichen Rechtsmitteln unterliegt. Ein Versäumnisurteil ist auch schon im schriftlichen Vorverfahren möglich (§§ 331 Abs. 3, 276 ZPO).
Ähnliche Regelung in Österreich: gegen Versäumnisurteile ist Berufung möglich. Im Säumnisverfahren des schweizerischen Zivilprozessrechts werden die Versäumnisfolgen in der Mehrzahl der Kantone erst bei zweimaliger Säumnis voll wirksam.
Höhenmessung mit Atomuhren
Wissenschaft

Relativistisch genau – Atomuhren messen Höhenunterschiede

Albert Einstein sagte voraus, dass die Zeit auf Bergen oder sonstigen Erhebungen schneller vergeht als im Tal – schuld sind die höhenbedingten Unterschiede in der Erdschwerkraft. Jetzt ist es Physikern gelungen, den winzigen Effekt der gravitativen Zeitdehnung für die Höhenmessung selbst weit voneinander entfernter Orte zu nutzen...

Insight-Panorama-42655_PIA23136.png
Wissenschaft

Reise zum Mittelpunkt des Mars

Eine Landesonde hat mit seismischen Wellen das Innere des Roten Planeten durchleuchtet. Ergebnis: In seinem Zentrum ist ein stattlicher Metallkern. von THORSTEN DAMBECK Die rotbraunen Wüsten auf dem Mars wurden schon eingehend erkundet. Doch wie es darunter aussieht, war bisher weitgehend unklar. Die NASA-Sonde InSight, die 2018...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon