Lexikon
Versäumnisurteil
Zivilprozess
ein Urteil, das im Versäumnisverfahren gegen eine Partei aufgrund ihrer Säumnis ergeht. Bei Säumnis des Klägers ist auf Antrag des erschienenen Beklagten ohne Sachprüfung Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass die Klage abgewiesen wird (§ 330 ZPO). Bei Säumnis des Beklagten erfolgt auf Antrag des erschienenen Klägers Verurteilung durch Versäumnisurteil, wenn das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers, das als zugestanden gilt, den Klageantrag rechtfertigt; andernfalls ist die Klage durch sog. unechtes Versäumnisurteil abzuweisen (§ 331 ZPO), das nicht dem Einspruch, sondern den gewöhnlichen Rechtsmitteln unterliegt. Ein Versäumnisurteil ist auch schon im schriftlichen Vorverfahren möglich (§§ 331 Abs. 3, 276 ZPO).
Ähnliche Regelung in Österreich: gegen Versäumnisurteile ist Berufung möglich. Im Säumnisverfahren des schweizerischen Zivilprozessrechts werden die Versäumnisfolgen in der Mehrzahl der Kantone erst bei zweimaliger Säumnis voll wirksam.
Wissenschaft
Auf Inseln läuft das Leben langsamer
Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...
Wissenschaft
Programmierbare Bakterienkiller
Die mRNA-Forschenden Katalin Karikó und Drew Weissman haben gemeinsam den Medizin-Nobelpreis 2023 erhalten. Ihre Erkenntnisse sind nicht nur die Basis für die Corona-Impfstoffe, sondern auch für neuartige Antibiotikatherapien. von JÜRGEN BRATER Als der britische Bakteriologe Alexander Fleming im September 1928 nach dem...