Lexikon
Beschwerde
Zivilprozessrecht
Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern (meist Beschlüsse und Verfügungen), und in anderen vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen (§§ 567–577 ZPO). Die Entscheidung über die Beschwerde trifft das Gericht der nächsthöheren Instanz; weitere Beschwerden sind in der Regel unzulässig. Bei abgewiesener sofortiger Beschwerde (Notfrist: 2 Wochen), die sich gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil richtete, ist weitere sofortige Beschwerde aber zulässig.
Wissenschaft
Wärme aus der Tiefe
Mit der Geothermie ließe sich ein großer Teil der aktuellen Energieprobleme lösen. Doch bislang wird die Wärmequelle im Untergrund kaum genutzt. Was sind die Gründe? von HARTMUT NETZ Die Freude war groß am 27. September 2004, als am Bohrplatz von Unterhaching aus 3346 Meter Tiefe eine 122 Grad Celsius heiße Wasserfontäne in die...
Wissenschaft
Tierischer Gen-Patentklau mit Medizin-Potenzial
In kuriosen Wasser-Wesen steckt offenbar Potenzial für die Medizin: Um Infektionen zu bekämpfen, nutzen Bdelloida-Rädertierchen genetische „Antibiotika-Rezepte“, die sie Bakterien geklaut und für sich angepasst haben, zeigt eine Studie. Da die Substanzen für die Wirkung in einem tierischen Organismus optimiert sind, könnten sie...