Lexikon

Beschwerde

Zivilprozessrecht
Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern (meist Beschlüsse und Verfügungen), und in anderen vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen (§§ 567577 ZPO). Die Entscheidung über die Beschwerde trifft das Gericht der nächsthöheren Instanz; weitere Beschwerden sind in der Regel unzulässig. Bei abgewiesener sofortiger Beschwerde (Notfrist: 2 Wochen), die sich gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil richtete, ist weitere sofortige Beschwerde aber zulässig.
Sterne
Wissenschaft

Unbekanntes Rendezvous

Die seltsamen Bahnen von Himmelskörpern im äußeren Sonnensystem sind ein ungelöstes Rätsel. Neuen Indizien zufolge könnten sie von einer engen Begegnung unserer Sonne mit einem Nachbarstern verursacht worden sein. von THORSTEN DAMBECK Es war ein seltsamer Mond, dessen Entdeckung William Pickering 1899 meldete. Bei der Auswertung...

Lichtstrahlen und kleine Lichtpunkte strahlen aus einer Faseroptik in dunklem Hintergrund.
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Licht im Chip

Laserpulse in Glasfasern bringen das schnelle Internet ins Haus. Künftig sollen auch Schaltkreise in Computern Licht nutzen. Dazu müssen sie völlig anders funktionieren als die Bausteine herkömmlicher Elektronik. von ANDREAS THOSS Der Datendurchsatz im Internet hat sich in den letzten Jahren rasch entwickelt: Nach Angaben des...

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