Lexikon

Beschwerde

Zivilprozessrecht
Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern (meist Beschlüsse und Verfügungen), und in anderen vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen (§§ 567577 ZPO). Die Entscheidung über die Beschwerde trifft das Gericht der nächsthöheren Instanz; weitere Beschwerden sind in der Regel unzulässig. Bei abgewiesener sofortiger Beschwerde (Notfrist: 2 Wochen), die sich gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil richtete, ist weitere sofortige Beschwerde aber zulässig.
Illustration eines Wasserhahns mit Wasserstrahl und blauen Wasserfarbspritzern.
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Künstliche Intelligenz in der Sackgasse

Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...

Bär
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