Lexikon
Beschwerde
Zivilprozessrecht
Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern (meist Beschlüsse und Verfügungen), und in anderen vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen (§§ 567–577 ZPO). Die Entscheidung über die Beschwerde trifft das Gericht der nächsthöheren Instanz; weitere Beschwerden sind in der Regel unzulässig. Bei abgewiesener sofortiger Beschwerde (Notfrist: 2 Wochen), die sich gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil richtete, ist weitere sofortige Beschwerde aber zulässig.
Wissenschaft
Neuer Ansatz für die künstliche Photosynthese
Die Pflanzen haben mit ihrer Photosynthese eine geniale Methode entwickelt, um mithilfe des Sonnenlichts Kohlendioxid zu binden und energiereiche Moleküle zu produzieren. Chemiker haben dies nun zum Vorbild genommen und einen Farbstoffstapel entwickelt, der ähnlich funktioniert wie der Lichtsammelkomplex im Photosynthese-Apparat...
Wissenschaft
Wettlauf zum Kreislauf
Kann der automobile Verkehr nachhaltig sein? Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür liegt bei der Fertigung der Fahrzeuge und einem funktionierenden Recyclingkonzept. Die Forschung daran läuft auf Hochtouren und hat schon klare Erfolge hervorgebracht. von HEIKE STÜVEL Beim „i Vision Circular“ ist der Name Programm. Das sogenannte...