Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Patrimonialgerichtsbarkeit

Pa|tri|mo|ni|al|ge|richts|bar|keit
f.
,
, nur Sg.
; früher
Gerichtsbarkeit des Gutsherrn über seine Untergebenen
Die Buchstabenfolge
pa|tr
kann in Fremdwörtern auch
pat|r
getrennt werden.